1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung aufgenommen. Sie können selbst entscheiden, ob sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht. Für den Dienstgeber ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze verdienen.
Arbeitsmarkt
Neuer Rekord an geringfügig Beschäftigten
Im Mai waren 231.754 Personen geringfügig beschäftigt, um fast 7.000 mehr als vor einem Jahr