Luxemburg - Die Kündigung des Versicherungsschutzes für die Gebäude des EU-Parlaments nach den Anschlägen vom 11. September 2001 war unzulässig. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Nach den Urteilen müssen drei Versicherer dem Parlament Schadenersatz von insgesamt knapp 800.000 Euro bezahlen. Die deutsche HDI International muss davon knapp 45.000 Euro übernehmen.

Die Unternehmen hätten nicht nachgewiesen, dass sich für sie durch die Anschläge das Versicherungsrisiko unzumutbar erhöht habe, erklärte der EuGH zur Begründung. (APA)