Wien - Oftmals erleben KonsumentInnen in ihrem lang ersehnten Urlaub ihr blaues Wunder: Der Flug ist überbucht, die Leistungen des Reiseveranstalters sind mangelhaft, weil eine Baustelle im Hotel war. Wie "Urlaubshungrige" ihren Urlaub richtig planen, sich vor unangenehmen Überraschungen im Urlaub schützen können, wie sie richtig reklamieren, wenn etwas schief geht oder wie die Zollbestimmungen aussehen, darüber informiert die neue AK Broschüre "Reisetipps".

Unliebsame Überraschungen

Sie waren bereits auf Urlaub und die schönste Zeit des Jahres war verpatzt, weil Ihr Reisegepäck verspätet angekommen ist? Mängel, die nicht sofort behoben werden konnten, sollten unverzüglich nach der Reise beim Veranstalter geltend gemacht werden, raten die AK Konsumentenschützer.

Reklamationen

Die Reklamation sollte schriftlich erfolgen und alle Kritikpunkte detailliert enthalten. Für eine Reisepreisminderung in bar hilft die Frankfurter Tabelle weiter, in der VerbraucherInnen die häufigsten Mängel und die dazugehörigen Preisminderungssätze in Prozent, ausgehend vom Gesamtpreis finden. Die angeführten Prozentsätze sind aber nicht verbindlich, sondern stellen nur Richtwerte dar, sagen die AK Konsumentenschützer.

Frankfurter Tabelle

In der AK Broschüre Reisetipps finden KonsumentInnen alle wichtigen Informationen vor, während und nach der Reise sowie die Frankfurter Tabelle. Zusätzlich gibt es noch Tipps zu den Reiseversicherungen, der Reisekasse, ob UrlauberInnen mit Bargeld, Bankomat-, Kreditkarte oder Reisescheck besser fahren und zu den Zollbestimmungen. (APA)