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Rot verfärbt sich der Abendhimmel bei untergehender Sonne hinter einem Sendemast. Am Ende des Tages sind sich auch Vizekanzler Hubert Gorbach und RTR-Chef Georg Serentschy einig: Die Handymasten-Steuer ist in mehreren Punkten verfassungswidrig.

Bild: apa/dpa/dpaweb/Ralf Hirschberger

Für Infrastrukturminister und Vizekanzler Hubert Gorbach ist es eindeutig: Das am 21. Juni vom niederösterreichischen Landtag beschlossene Sendeanlagengesetz enthält verfassungsrechtlich bedenkliche Bestimmungen, konterkariert die Bundesinteressen, widerspricht mit "hoher Wahrscheinlichkeit" der EU-Gesetzgebung und schadet nicht nur der heimischen Telekomindustrie, sondern dem gesamten Wirtschafts-und Technologiestandort Österreichs.

Verfassungsklage droht

"Das ist ein Murksgesetz, das werden wir verhindern müssen", sagte der Minister anlässlich der Vorstellung des Gutachtens der Telekom-Regulierungsbehörde zur Handymasten-Steuer. Gorbach will das Gesetz daher Mitte August in den Ministerrat einbringen und die Regierungsmitglieder mit guten Argumenten überzeugen, gegen die Abgabe Einspruch zu erheben.

Gang zum Verfassungsrichter

Sollte dies "wider Erwarten" nicht möglich sein, werde er alle Mittel ausschöpfen, um das Gesetz rückgängig zu machen. "Gegebenenfalls werde ich auch die Mobilfunkbetreiber bei ihrem Gang zum Verfassungsrichter unterstützen", kündigte der Minister an. Dass die Regierung an dem Streit zerbrechen könnte, glaubt Gorbach nicht.

Geldbeschaffung

Der Lenkeffekt der Steuer sei zweifelhaft und laufe auf eine Geldbeschaffung hinaus, deren Folgen die Konsumenten mit einer schlechteren Netzversorgung und höheren Endpreisen zu tragen haben, betonte Gorbach.

Das Gesetz sei gleichheitswidrig, das Bestimmtheitsgebot werde verletzt, die Interessen des Bundesgesetzgebers bzw. das Telekomgesetz würden torpediert und es werde gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen, zitierte RTR-Chef Georg Serentschy aus dem rechtlichen Gutachten.

Nicht nachvollziehbar

Nicht nachvollziehbar sei auch, warum ausschließlich Sendeanlagen von Mobilfunkbetreibern auf Privatgrund der Abgabe unterliegen, nicht jedoch Anlagen auf öffentlichem Grund sowie von Anbietern drahtloser W-LAN und WiMax-Netze (die unter anderem auch von der landeseigenen niederösterreichischen Nökom betrieben werden, Anm.)

Mehrfachnutzung

Serentschy machte auch darauf aufmerksam, dass die Mehrfachnutzung von Masten häufig aus baurechtlichen und statischen Gründen nicht möglich sei. Bis Mitte Juli will die Regulierungsbehörde ein weiteres Gutachten zu den technischen Details vorlegen. (Der Standard Printausgabe, 1.7.2005, Karin Tzschentke)