Der Bundeskommunikationssenat (BKS) hat nicht nur die ORF-Werbepraxis im Visier. In zahlreichen zweitinstanzlichen Verfahren hat der Senat nun Werbeverletzungen von Privatsendern konstatiert und damit die entsprechenden Entscheidungen der Medienbehörde KommAustria bestätigt. In einigen Fällen revidierte er jedoch den Behördenbefund und leistete den Einsprüchen der betroffenen Sendern Folge, geht aus den auf der Homepage des Bundeskanzleramts veröffentlichten Bescheiden hervor.

Seit August des Vorjahres beobachtet die Medienbehörde die Werbepraxis von ORF und Privaten. Für vermutete Verstöße gegen das Gesetz durch den ORF ist der BKS als Rechtsaufsicht zuständig, Verfahren gegen Private sind Sache der KommAustria, der BKS fungiert hier als zweite Instanz.

Zahlreiche Verstöße

Die KommAustria fand in den vergangenen Monaten zahlreiche Verstöße bei Privaten: Sie betrafen vor allem die Trennung von Werbung und Programm, Verkaufsförderungshinweise und Patronanzen. Die Sender hatten dagegen Berufung erhoben.

Bei der Antenne Vorarlberg wies der BKS vier Berufungen ab, in zwei Punkten gab er dem Beschwerdeführer Recht. Die Berufung von Kronehit war erfolgreich, der Senat hob den Behördenbescheid auf. Salzburg TV blitzte in vier Fällen ab, in einem Fall wurde der Behördenbescheid aufgehoben. Die Berufung von ATVplus wurde dagegen abgewiesen. Radio Energy war in zwei Beschwerdepunkten erfolgreich, in einem aber folgte der Senat der Behörde. Life Radio setzte eine Berufung durch, der zweite Punkt aber wurde abgewiesen. Auch Radio Stephansdom war mit seiner Berufung nicht erfolgreich, ebenso wie die Antenne Kärnten. Radio Arabella Wien schließlich war mit einer Beschwerde erfolgreich, zwei wurden abgewiesen.

Die Sender können nun Beschwerde beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof erheben. (aPA)