Das französische Außenwerbeunternehmen JCDecaux SA, das über die Holding JCDecaux mit 67 Prozent am Wiener Plakatunternehmen Gewista beteiligt ist, muss wegen des Missbrauchs einer marktdominanten Position 10 Millionen Euro Strafgeld zahlen. Die Sanktion wurde von der französischen Kartellbehörde "Conseil de la concurrence" am Montag bekannt gegeben. Das Plakatierungsunternehmen kündigte unmittelbar Berufung an.

Laut Kartellbehörde wurde JCDecaux bereits 1998 aufgefordert, von seinen Vormachtstellungen im Bereich der Straßenmöblierung Abstand zu nehmen. Die Aufforderungen seien allerdings "nur teilweise befolgt" worden. Insbesondere war das Unternehmen dazu aufgefordert worden, auf gewisse Vertragsklauseln mit den öffentlichen Körperschaften zu verzichten, so etwa auf die Prioritätsrechte und die stillschweigende Verlängerung der befristeten Vertragsverhältnisse.

"Unverständnis" über die Sanktionen

JCDecaux betonte dagegen in einer Aussendung, den Anweisungen des Konkurrenzrates sehr wohl Folge geleistet zu haben. Das Unternehmen bekundet weiter sein "Unverständnis" über die Sanktionen, die sieben Jahre nach dem Entschluss von 1998 verhängt wurden. JCDecaux erinnert auch daran, dass in der Zeitspanne kein Rekurs vor der Kartellbehörde wegen Missachtung der Aufforderungen eingereicht worden sei.

Die an der Pariser Börse notierte JCDecaux, die über insgesamt 658.000 Werbeflächen in 45 Ländern verfügt, erwirtschaftete 2004 einen Nettogewinn von 78,1 Millionen Euro (plus 91 Prozent). Der Umsatz betrug 1,63 Milliarden Euro. JCDecaux ist in 3.500 Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern präsent und beschäftigt 6.900 Mitarbeiter. Über die Gewista hat JCDecaux bisher vor allem ihre Expansion in osteuropäischen Ländern wie Ungarn, Slowenien, Kroatien, Bosnien, Serbien-Montenegro, Bulgarien, Polen und den baltischen Republiken fortgesetzt. (APA)