Wien - Es geschah am 3. Februar 2000 im Thermalbad Oberlaa, wo sich einige Wienerinnen nach Feierabend zur Erholung eingefunden hatten. Zwei Männer versetzten sie jedoch in helle Aufregung. Die sichtlich nicht mehr ganz nüchternen Saunagäste stellten mehreren Frauen nach, riefen lautstark, sie hätten schon lange keine Partnerin mehr gehabt, entledigten sich ihrer Badehosen und nahmen schließlich Handlungen vor, "die geeignet waren, durch unmittelbare Wahrnehmung öffentliches Ärgernis zu erregen", so Staatsanwalt Willibald Schors am Donnerstag im Wiener Landesgericht. "Charakterveränderung" "Ich glaube, der Schnaps ist uns sehr in den Kopf gestiegen", sagte der eine von ihnen, ein 36 Jahre alter EDV-Techniker. Er habe sich mit seinem um einem Jahr jüngeren Freund zunächst über Probleme am Arbeitsplatz unterhalten und mit diesem binnen einer Stunde eine Flasche geleert. Im überhitzten Saunabereich habe danach eine "Charakterveränderung" stattgefunden. "Ich kann mich nur entschuldigen", erklärte der sichtlich beschämte Mann, "von meinem menschlichen Charakter ist mir das sehr unangenehm. Es ist mir peinlich genug. Ich kann mit meiner eigenen Familie nicht darüber reden." "Junggesellengespräche" Sein Freund brach gar in Tränen aus und vergrub sein Gesicht in den Händen, als ihn Richter Anton Baumgartner befragte. "Es gibt Sachen im Leben, da muss man durch", munterte ihn der Richter auf. "Wir haben uns unflätig benommen", brachte der Zweitbeschuldigte endlich hervor. Eigentlich habe man ja nur "Junggesellengespräche" führen wollen. Randalierend durchs Bad gezogen Die beiden wurden nicht nur wegen öffentlicher unzüchtiger Handlungen verurteilt. Zusätzlich setzte es einen Schuldspruch wegen Widerstands gegen die Staatsanwalt: Der Bademeister hatte notgedrungen die Polizei verständigt - "Die beiden sind ja randalierend durchs Bad gezogen und haben die Frauen angepöbelt!" -, und als zwei Uniformierte die Übeltäter im Umkleideraum zur Rede stellten, ernteten sie Faustschläge und Verbalinjurien. Der Richter verhängte jeweils unbedingte Geldstrafen: 122.850 Schilling ( 210 Tagessätze zu je 585 Schilling) für den EDV-Spezialisten, 73.800 Schilling (180 Tagessätze zu je 410 Schilling) für seinen schlechter verdienenden Freund. Die beiden nahmen die Strafen an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig. (APA)