Innsbruck - Noch sind traumatisierte Flüchtlinge von den Dublin-Bestimmungen ausgenommen. Das heißt, ihr Asylverfahren wird in Österreich abgewickelt, auch wenn ein anderes EU-Land zuständig wäre. Dieses Zugeständnis an Gewaltopfer ist im neuen Asylgesetz nicht mehr vorgesehen, kritisierte Christoph Riedl, Flüchtlingsdienstleiter der Diakonie, bei der Jahresbilanz von Ankyra, dem Innsbrucker Zentrum für interkulturelle Psychotherapie.
"Eine Traumatisierung ist nicht simulierbar", betonte Riedl, Missbrauch sei also auszuschließen. Zur Abklärung, ob ein Flüchtling traumatisiert ist, komme es laut dem (noch) geltenden Gesetz, wenn im Zentrum für Erstaufnahmen einem vernehmenden Asylbeamten ein psychisches Problem auffalle. Künftig hingegen drohe allen Flüchtlingen sofortige Schubhaft: dann, wenn nach dem Grenzübertritt ein so genannter "Dublin-Treffer" ermittelt wird.
"Die Betroffenen wissen nicht, dass sie traumatisiert sind", erklärte Ankyra-Leiterin Verena Schlichtmeier, "das Trauma ist eine belastende Erfahrung außerhalb des Normalen." Bestimmte Reize könnten die traumatische Situation wieder aufleben lassen - es lasse sich unschwer ausmalen, wie Schubhaft auf solche Gewaltopfer wirke.
Ankyra war im ersten Jahr mit 124 Klienten deutlich über den Erwartungen ausgelastet. Neben psychotherapeutischer Hilfe benötigten traumatisierte Asylwerber Sicherheit, soziale Netzwerke und Perspektiven für den Aufbau einer neuen Existenz, erläuterte Schlichtmeier.