Wien - Mehr als verärgert über das Vorgehen von Maria Schaumayer, der Regierungsbeauftragten in Sachen Zwangsarbeiter-Entschädigung, zeigte sich am Freitag Elisabeth Steiner, Anwältin der Opferverbände in Weißrussland, Russland und der Ukraine. Die Verantwortung für die nun eingebrachte Sammelklage habe Schaumayer zu tragen. Hätte sie die Rechtsanwälte nicht aus den Verhandlungen ausgeschlossen, hätte der US-Anwalt Ed Fagan auch nicht notwendigerweise so gehandelt. Den Ausschluss der Rechtsanwälte wertet Steiner als "Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit" und einen "enormen Anschlag auf unseren Stand". Steiner, die sich ursprünglich gegen den Einsatz des Instrumentes Sammelklage ausgesprochen hatte, erwägt daher nun ebenfalls zu diesem Mittel zu greifen - nach Absprache mit den Verbänden, die sie vertritt. Das solle in den nächsten Wochen geschehen. Sie sei zwar immer noch um eine "konsensuale und konstruktive Lösung" bemüht, sagte die Wiener Juristin. Die Linie, die derzeit von Schaumayer verfolgt werde, gehe aber nicht in die richtige Richtung. Einerseits stört Steiner massiv der Ausschluss der RechtsanwältInnen. Sie sei auch neugierig, "wie die EU da reagieren wird", denn "ich gehe sicher nach Straßburg". Es liege an Schaumayer, weitere Sanktionen gegen Österreich zu verhindern. Verschiedene Kategorien Andererseits empfindet die Anwältin es als "empörend", dass seitens der Regierungsbeauftragten für die verschiedenen Kategorien von ZwangsarbeiterInnen verschiedene Summen ins Auge gefasst würden. Schaumayer hat inzwischen unter "SklavenarbeiterInnen", IndustriearbeiterInnen und ArbeiterInnen in der Landwirtschaft unterschieden. Jene, die in der Landwirtschaft eingesetzt waren, sollen demnach am wenigsten ausbezahlt bekommen. Genaue Entschädigungssummen wurden bisher noch nicht genannt. Steiner will dagegen einen Auszahlungsbetrag für alle ZwangsarbeiterInnen. Als Mindestsumme nennt sie 75.000 Schilling. Im Idealfall sollte es jedoch pro Person 120.000 Schilling geben. In Deutschland wurde als Höhe der Entschädigung 105.000 S (15.000 DM) für SklavenarbeiterInnen bzw. 35.000 S (5.000 DM) für ZwangsarbeiterInnen festgesetzt. Schaumayer "unberührt und unbeeindruckt" Die österreichische Regierungsbeauftragte für die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern, Maria Schaumayer, will ihre Arbeit "unberührt und unbeeindruckt" vom Vorgehen der Anwälte Ed Fagan und Michael Witti fortsetzen. Der einzig zielführende Weg, rasch zu einer Entschädigung zu kommen, seien bilaterale Vereinbarungen, betonte Schaumayer am Freitag auf Anfrage der APA. Einen ersten Entwurf für das von ihr geplante Fondsgesetz will sie den Parlamentariern am 2. Mai vorlegen. "Ich halte das für absurd, dass in einem Stadium, wo wir sehr nahe der Parlamentsreife sind, eine Klage avisiert wird", so Schaumayer. Die Regierungsbeauftragte betonte, "bis es überhaupt zu einer class action wird, ist es ein weiter Weg". So sei etwa das richterliche Prüfungsverfahren noch ausständig. Bei den Anwälten ortet Schaumayer - von ihr auf Anfrage nicht näher erläuterte - "durchsichtige Motive". (APA)