Das erbitterte Tauziehen zwischen Staatspräsident
Arnold Rüütel und dem estnischen Parlament (Riigikogu) um das
geplante E-Voting-Gesetz geht weiter. Rüütel kündigte am Dienstag an,
das gegen sein zweimaliges Veto mit einem Beharrungsbeschluss im
Parlament durchgeboxte Gesetz vom Höchstgericht auf seine
Verfassungsmäßigkeit hin prüfen zu lassen.
Prinzip der einheitlichen Wahl
Nach Meinung Rüütels verstößt vor allem die in dem Gesetz
vorgesehene Stimmabgabe per Internet insofern gegen das in der
Verfassung verankerte Prinzip der einheitlichen Wahl, als ein Wähler
die Möglichkeit hat, seine Meinung bis zur Schließung des virtuellen
"Wahllokals" beliebig oft zu ändern. Am 28. Juni hatte das Parlament
mit knapper Mehrheit die Einwände des Präsidenten jedoch endgültig
verworfen und das Gesetz verabschiedet.
Einwände?
Sollte der Verfassungsgerichtshof keine Einwände haben, dann
werden im Herbst die Esten erstmals bei Regionalwahlen per Internet
abstimmen können. Estnische Politiker rühmen ihr Land gerne für seine
Fortschrittlichkeit im Umgang mit elektronischen Medien und
Einrichtungen. So wird beispielsweise im Parlament und bei
Volksbefragungen elektronisch abgestimmt. Weit verbreitet ist auch
die Abgabe von Steuererklärungen über das Internet. (APA)