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Foto: Archiv
Nach den Dialern ist webbilling die neueste Methode halbseidener Online-Geschäfte. Betreiber von Webseiten lassen sich dabei den Zugang per Telefonrechnung bezahlen. Die Gefahr liegt darin, dass die Betreiber den Zugang oft nur im Abonnement anbieten und somit die Gebühren unabhängig von der tatsächlichen Nutzung berechnen können. Der Hinweis auf die genauen Zahlungskonditionen erfolgt meist im Kleingedruckten und wird von den Kunden leicht überlesen.

Bezahlcode

Beim webbilling gibt der Kunde im Internet seine Mobilfunknummer an und erhält per SMS einen Bezahlcode. Wenn er diesen auf der Webseite eingibt, erhält er Zugangsdaten für den kostenpflichtigen Bereich. Der Betrag wird dann per Mobilfunkrechnung abgebucht und auf der Rechnung ausgewiesen.

Warnung

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt besonders Jugendliche mit Prepaid-Handys. Kunden mit diesen Wertkarten-Mobiltelefonen erhalten keine Rechnung und können somit nicht kontrollieren, welcher Betrag von den Betreibern einer kostenpflichtigen Webseite tatsächlich abgebucht wurde. Diese Homepages zielen meist auf junges und zahlungskräftiges Publikum ab. Bei dem deutschen Mehrwertdienst-Anbieter Wapme-Group liegen die Kosten für einen einmaligen Zugang etwa bei 0,29 bis 19,99 Euro. Gesetzliche Regelungen zum webbilling gibt es bisher nicht.

Bestimmungen verschärft

Im Bereich der Dialer hat die Regulierungsbehörde der deutschen Post und Telekom die Bestimmungen im März 2005 verschärft. Die Zustimmungsfenster für kostenpflichtige Internetverbindungen müssen nun einer einheitlichen Optik entsprechen. Diese neuen Regelungen sind in Deutschland am 16. Juni 2005 in Kraft getreten.(pte/red)