Auf seine illegale Einnahmequelle wollte ein bereits einmal verurteilter Raubkopierer nicht verzichten: Im Landesgericht Eisenstadt wurde der Burgenländer, nachdem er sich erneut betätigt hatte, am Freitag nach dem Urheberrechtsgesetz zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt. Laut Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) handelt es sich dabei um die bisher höchste gegen einen Raubkopierer in Österreich verhängte Strafe.

"Auf Bestellung kann ich fast alles besorgen"

Der 50-jährige war bereits im Vorjahr durch den VAP (Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche) ausgeforscht worden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fand die Polizei eine stattliche Sammlung von über 3.000 Raubkopien in Form von Videokassetten, CDs und DVDs. Der Mann hatte damals laut VAP per Email und Ebay unter dem Werbeslogan "Auf Bestellung kann ich fast alles besorgen" einen schwunghaften Handel mit aktuellen sowie älteren Spielfilmen betrieben. Das damalige Urteil lautete auf fünf Monate Haft, bedingt auf drei Jahre.

Eine Woche nach dem Schuldspruch

Bereits eine Woche nach dem Schuldspruch verschickte der 50-Jährige wieder Werbe-Emails an potenzielle Kunden und bot dabei Filme zum Preis von vier Euro inklusive Versand. Bei einer neuerlichen Durchsuchung wurden bei dem Verdächtigen 630 Raubkopien entdeckt, was ihm die jetzige Verurteilung einbrachte.

Bedingt

"Ich bin überrascht, dass das Gericht trotz des raschen Rückfalls wieder eine bedingte Strafnachsicht ausgesprochen hat. Wiederholungstäter müssen jedenfalls damit rechnen, dass sie hinter Gitter kommen", kommentierte der Rechtsanwalt und VAP-Generalsekretär Andreas Manak das Urteil.

"Seit der VAP im Jahr 2003 mit der systematischen Verfolgung von kommerziellen Raubkopierern begonnen hat, hätten viele eingesehen, dass es sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt und ihren illegalen Nebenerwerb eingestellt", so Manak. Derzeit konzentriere sich der Verein in seiner Ermittlungsarbeit auf Tauschbörsen und FTP-Server.

Meinung

"Entgegen einer verbreiteten Meinung ist die Förderung des Vertriebs von Raubkopien über Tauschbörsen wie eDonkey oder BitTorrent eine strafbare Beitragshandlung zu einer Urheberrechtsverletzung", stellt der Jurist fest. Außerdem liege Gewebsmäßigkeit vor, "weil die Betreiber dieser Server durch Bannerwerbung und/oder den Vertrieb kostenpflichtiger Accounts viel Geld verdienen." (APA)