Expertin: "Höchst bedenklich"
Die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Sokol, hält das Verfahren für "höchst bedenklich". Angaben über sexuelle Orientierung gehörten zur Kategorie "besonders schützenswürdiger personenbezogener Daten, die nur unter strengen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen", sagte Sokol dem Magazin. "Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor."
NS-Erinnerungen werden wach
Laut "Spiegel" haben Nordrhein-Westfalen und Bayern das Stichwort "Aufenthaltsort von Homosexuellen" inzwischen zwar sperren lassen, "Homosexuelle" als TäterInnen-Gruppe bleibe aber nach wie vor gültig. Ein Sprecher des thüringischen Innenministeriums habe die Software als "historisch überholt" bezeichnet und "Überarbeitungsbedarf" angemeldet. Wie der "Spiegel" weiter berichtet, schrieb der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck den Innenministern Thüringens und Bayerns, die Polizeisoftwares IGVP und PVP ließen "ungute Erinnerungen an die alte polizeiliche Praxis der 'Rosa Listen' wach werden". Während des Nationalsozialismus dienten sie der Verfolgung von Schwulen.