Alexis Hunter, Martha Rosler, Moira Zoitl, Carey Young und Ursula Biemann in der Ausstellung "Arbeit*" in der Galerie im Taxispalais
Petra Nachbaur
,
Ein hübsches Geschenk, die "Great Housewifes of Art": In berühmte Motive der Kunstgeschichte sind die Gemahlinnen der Genies eingearbeitet, bei Tätigkeiten, unrühmlich und nicht entlohnt. Doch nicht nur der Künstler lässt putzen: "The Marxist's Wife (still does the housework)" von
Alexis Hunter
zeigt in der Ausstellung "Arbeit*" in der Galerie im Taxispalais ein Marx-Poster, hinter Glas, von Frauenhand gewischt. So einfach war Kritik in den Siebzigern. Ähnlich historisch wirkt zunächst die Serie "Know Your Servant" von
Martha Rosler
mit Anleitungen für Bedienungen. In einer Installation von
Moira Zoitl
betreten wir ein Kammerl, auf der Bettdecke eingewebt Merksätze für die philippinische Bedienerin, die am Arbeitsplatz lebt. Auch örtlich herangezoomt werden solche Gebote schließlich in einem "Werk", das die Galerie verlässt:
Carey Young
hat in Filialen der Supermarktkette MPreis imperativische Tipps für die Kassierinnen umgeleitet. Den so genannten "ungelernten" Tätigkeiten, zu denen auch Sexarbeit zählt - denkbar unvoyeuristisch in einem Video von
Ursula Biemann
thematisiert -, steht eine Fülle künstlerischer Arbeiten gegenüber, die den Wandel sämtlichen Lohnerwerbs in einer globalisierten, vernetzten Welt zeigt. Das Spannungsfeld von Ausbeutung und Widerstand zieht sich durch alle Sparten und macht die Ausstellung absolut sehenswert und politisch. (pen/DER STANDARD, Printausgabe, 01.08.2005)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.