Lohnsubvention
Hinter diesem Modell, das in Deutschland in einigen Bundesländern bereits umgesetzt ist, steckt die Grundidee staatlicher Lohnsubventionen für benachteiligte Personengruppen wie Langzeitarbeitslose. Unter einem Kombilohn versteht man dabei konkret den gleichzeitigen Bezug von Arbeitslosenunterstützung und Lohn bzw. Gehalt.
Derzeit dürfen Arbeitslose nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 323 Euro dazuverdienen, sonst verlieren sie den Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl hatte in seinem "Easy-Job"-Modell vorgeschlagen, dass Arbeitslose künftig bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen und maximal die Hälfte des vorherigen Arbeitslosengeldes weiter beziehen dürfen. Gedeckelt soll dieser Kombilohn mit 1000 Euro brutto monatlich werden.
Brücke statt Sackgasse
Während die Arbeitnehmerseite strikt gegen diesen Vorschlag ist, kann sich Wifo-Arbeitsmarktexpertin Julia Bock-Schappelwein durchaus für Kombilohn-Modelle erwärmen - jedoch abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Modells.
Zum STANDARD sagte sie: "Die große Herausforderung dabei ist, für Benachteiligte eine Brücke zurück auf den regulären Arbeitsmarkt zu schlagen und keine neue Sackgasse aufzumachen.
"Kein Schwarz-Weiß-Modell"
Das kann prinzipiell für Frauen mit Kinderbetreuungspflichten, Langzeitarbeitslose, aber auch für ältere Arbeitskräfte interessant sein." Wichtig sei aber, kein Schwarz-Weiß-Modell, sondern ein "Stufenmodell mit vielen Grautönen dazwischen" einzuführen, das die verschiedensten Formen etwa von Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt.