Arbeitsminister Martin Bartenstein denkt mittlerweile ernsthaft über staatlicher Lohnsubventionen nach.

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Wien - Angesichts der weiterhin steigenden Arbeitslosigkeit hat Arbeitsminister Martin Bartenstein via Kronen Zeitung ein neues Beschäftigungspaket für den Herbst angekündigt. Überraschend ist, dass sich Bartenstein nun für das ursprünglich von der Wirtschaftskammer vorgeschlagene, von ihm aber zunächst kritisierte Kombilohn-Modell erwärmen kann.

Lohnsubvention

Hinter diesem Modell, das in Deutschland in einigen Bundesländern bereits umgesetzt ist, steckt die Grundidee staatlicher Lohnsubventionen für benachteiligte Personengruppen wie Langzeitarbeitslose. Unter einem Kombilohn versteht man dabei konkret den gleichzeitigen Bezug von Arbeitslosenunterstützung und Lohn bzw. Gehalt.

Derzeit dürfen Arbeitslose nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 323 Euro dazuverdienen, sonst verlieren sie den Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl hatte in seinem "Easy-Job"-Modell vorgeschlagen, dass Arbeitslose künftig bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen und maximal die Hälfte des vorherigen Arbeitslosengeldes weiter beziehen dürfen. Gedeckelt soll dieser Kombilohn mit 1000 Euro brutto monatlich werden.

Brücke statt Sackgasse

Während die Arbeitnehmerseite strikt gegen diesen Vorschlag ist, kann sich Wifo-Arbeitsmarktexpertin Julia Bock-Schappelwein durchaus für Kombilohn-Modelle erwärmen - jedoch abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Modells.

Zum STANDARD sagte sie: "Die große Herausforderung dabei ist, für Benachteiligte eine Brücke zurück auf den regulären Arbeitsmarkt zu schlagen und keine neue Sackgasse aufzumachen.

"Kein Schwarz-Weiß-Modell"

Das kann prinzipiell für Frauen mit Kinderbetreuungspflichten, Langzeitarbeitslose, aber auch für ältere Arbeitskräfte interessant sein." Wichtig sei aber, kein Schwarz-Weiß-Modell, sondern ein "Stufenmodell mit vielen Grautönen dazwischen" einzuführen, das die verschiedensten Formen etwa von Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt.

Die Arbeitnehmerseite kritisiert Kombilöhne als "Unternehmenssubvention", die keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen würde. Demgegenüber glaubt die Arbeitgeberseite mit diesem Modell geförderte Jobs für bis zu 50.000 Langzeitarbeitslose zu schaffen. Die Lohnnebenkosten für diese Jobs sollten laut Kammer nur 25 statt der regulären 40 Prozent betragen. (Michael Bachner, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 02.08.2005)