Klagenfurt - Nach mehreren Verschiebungen ist es am kommenden Donnerstag soweit: Am Landesgericht Klagenfurt kämpfen FPÖ und die "Freiheitlichen in Kärnten", die dem BZÖ beigetreten sind, vor einem Klagenfurter Richter um den Namen "Freiheitlich". Die FPÖ erhebt den Alleinanspruch auf die Führung des Begriffs, die Freiheitlichen in Kärnten weisen alle Behauptungen ihrer Kontrahenten zurück. Beide Seiten geben sich vor Beginn des Rechtsstreits siegessicher.

"Wir haben sehr gute Chancen zu gewinnen", tönt der geschäftsführende FPÖ-Obmann Karlheinz Klement. Er beruft sich auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer. Dieser kommt in seiner Expertise zu dem Schluss, "er sehe kein Hindernis, dass eine politische Partei gegen ihre Mitglieder ihr Namensrecht geltend macht, wenn sich diese Mitglieder mit der Verwendung des Namens grob parteischädigend verhalten und dabei sogar noch eine Konkurrenzsituation schaffen". Seine Rechtsmeinung basiere darauf, dass die "Freiheitlichen in Kärnten" aus der FPÖ ausgetreten seien, unterstrich der Jurist.

Landesparteitag

Klement argumentiert zudem, dass der außerordentliche Landesparteitag der Freiheitlichen am 8. April 2005 in Klagenfurt, bei dem die Namensänderung und der Beitritt zum BZÖ als Dachorganisation beschlossen worden sind, rechtswidrig sei. Landesparteiobmann Martin Strutz sei einen Tag vor dem Parteitag aus der FPÖ ausgeschlossen worden und hätte daher keine Befugnisse mehr gehabt. Zudem sei die Vorverlegung des Parteitags und die Information darüber via SMS statutenwidrig.

Strutz sieht die Sache naturgemäß völlig anders. "Die Freiheitlichen in Kärnten gibt es seit 1955, wir tragen diese Bezeichnung auch als Parteiorganisation und gehören der Dachorganisation BZÖ an", sagte er gegenüber der APA. Auch der Sonderparteitag sei "absolut statutenkonform" durchgeführt worden. Dem Rechtsstreit, bei dem die Partei durch die Kanzlei Gheneff/Rami vertreten sei, sehe man gelassen entgegen. Eine Verwechslungsefahr sieht Strutz nicht: "Die Freiheitlichen mit Jörg Haider als Landeshauptmann sind unverwechselbar."

Bei dem Streit geht es aber auch ums Geld. Im Gutachten Mayers heißt es unter anderem: "Hat die Abspaltung zur Entstehung einer neuen politischen Partei geführt, hat dies keinen Vermögensübergang zur Folge." Das gesamte Vermögen müsse daher bei der "Stammpartei" verbleiben, auch wenn eine große Zahl der Mitglieder sich der neuen Partei anschließe. Dies könne auch von "zivil- und strafrechtlicher Relevanz sein", so der Verfassungsjurist. Die FPÖ will daher auch die Herausgabe der Partei-Buchhaltung erzwingen und die Parteienförderung beanspruchen.

Seitens der BZÖ-Freiheitlichen wird wiederum argumentiert, dass der Parteitag der FPÖ im Juni in Völkermarkt, bei dem Franz Schwager zum Obmann und Klement zum geschäftsführenden Obmann gewählt worden sind, seinerseits nichtig sei. Wie der Rechtsstreit ausgeht, steht vorerst in den Sternen. Ein schnelles Prozessende ist jedenfalls nicht zu erwarten. (APA)