Wartefrist
Bei diesen Ausnahmen strebt das BZÖ eine siebenjährige Wartefrist an. Derzeit liegen diese Fristen zwischen vier und sechs Jahren, in einigen Fällen auch darunter. Außerdem sollen Sprachkenntnisse nach Vorbild des Integrationsvertrages (das so genannte A2-Niveau) als Voraussetzung für die Staatsbürgerschaft verankert werden, so der stellvertretende Kabinettschef im Ministerium, Norman Schadler. Berücksichtigt werden sollen künftig auch Verwaltungsdelikte. Schon derzeit gelten Haftstrafen über drei Monate als Hinderungsgrund für die Einbürgerung.
Bei Sprachkenntnissen einig
Für das Innenministerium sind die vom BZÖ genannten Siebenjahresfristen "im Bereich des Vorstellbaren", so Johannes Rauch, Sprecher von Innenministerin Liese Prokop (V). Wichtig seien aber auch die Gespräche mit den Bundesländern, die Ende kommender Woche stattfinden sollen. Schließlich müssten die Länder das Staatsbürgerschaftsgesetz auch vollziehen. Einig ist man sich mit dem BZÖ über die Verankerung des Mindestniveaus bei den Sprachkenntnissen für Neo-Österreicher und mit der Bedingung, dass in der Wartezeit auf die Einbürgerung ein legaler Aufenthaltstitel (und nicht bloß ein Meldeschein) vorliegen muss.
Gegen Forderung der Grünen
Die von den Grünen geforderte Verankerung des Grundsatzes, dass in Österreich geborene Kinder auch eingebürgert werden ("Bodenrecht"), im Staatsbürgerschaftsgesetz kommt für Rauch "nicht in Frage". Er verweist darauf, dass sich daraus die Verpflichtung ergeben würde, der gesamten Familie die Staatsbürgerschaft anzubieten, weil sonst das in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Familienleben verletzt würde.
Doppelstaatsbürgerschaft