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Die Wartefrist auf die österreichische Staatsbürgerschaft bleibt gleich

foto: archiv
Wien - Die grundsätzliche zehnjährige Wartefrist bei Einbürgerungen wird auch im neuen Staatsbürgerschaftsrecht bestehen bleiben. Wie das Büro von Justizministerin Karin Gastinger (B) bestätigte, ist das BZÖ in den Gesprächen mit dem Innenministerium von der Ausweitung auf zwölf Jahre abgerückt. Weiter verhandelt wird unter anderem über eine Angleichung der unterschiedlichen Fristen für die vorzeitige Einbürgerung, etwa für mit Österreichern Verheiratete oder für anerkannte Flüchtlinge.

Wartefrist

Bei diesen Ausnahmen strebt das BZÖ eine siebenjährige Wartefrist an. Derzeit liegen diese Fristen zwischen vier und sechs Jahren, in einigen Fällen auch darunter. Außerdem sollen Sprachkenntnisse nach Vorbild des Integrationsvertrages (das so genannte A2-Niveau) als Voraussetzung für die Staatsbürgerschaft verankert werden, so der stellvertretende Kabinettschef im Ministerium, Norman Schadler. Berücksichtigt werden sollen künftig auch Verwaltungsdelikte. Schon derzeit gelten Haftstrafen über drei Monate als Hinderungsgrund für die Einbürgerung.

Bei Sprachkenntnissen einig

Für das Innenministerium sind die vom BZÖ genannten Siebenjahresfristen "im Bereich des Vorstellbaren", so Johannes Rauch, Sprecher von Innenministerin Liese Prokop (V). Wichtig seien aber auch die Gespräche mit den Bundesländern, die Ende kommender Woche stattfinden sollen. Schließlich müssten die Länder das Staatsbürgerschaftsgesetz auch vollziehen. Einig ist man sich mit dem BZÖ über die Verankerung des Mindestniveaus bei den Sprachkenntnissen für Neo-Österreicher und mit der Bedingung, dass in der Wartezeit auf die Einbürgerung ein legaler Aufenthaltstitel (und nicht bloß ein Meldeschein) vorliegen muss.

Gegen Forderung der Grünen

Die von den Grünen geforderte Verankerung des Grundsatzes, dass in Österreich geborene Kinder auch eingebürgert werden ("Bodenrecht"), im Staatsbürgerschaftsgesetz kommt für Rauch "nicht in Frage". Er verweist darauf, dass sich daraus die Verpflichtung ergeben würde, der gesamten Familie die Staatsbürgerschaft anzubieten, weil sonst das in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Familienleben verletzt würde.

Doppelstaatsbürgerschaft

Nicht vorstellbar ist für das Innenministerium außerdem die Doppelstaatsbürgerschaft. Schließlich sei Österreich gemeinsam mit zehn weiteren europäischen Staaten schon 1975 einem internationalen Abkommen zur Vermeidung der Doppelstaatsbürgerschaft beigetreten. Auch die Kritik der Grünen an der zehnjährigen Wartefrist vor der Einbürgerung weist Rauch zurück und verweist darauf, dass in Spanien, Portugal und Italien die selbe Frist gilt. (APA)