Bamberg - Vor allem Frauen werden meist Opfer von
häuslicher Gewalt und Stalking (Nachstellungen). Dies geht aus einer
veröffentlichten Studie des deutschen Staatsinstituts für
Familienforschung (ifb) der Universität Bamberg über die Auswirkungen
des seit 2002 geltenden deutschen Gewaltschutzgesetzes hervor. Dieses
Gesetz sieht vor, dass die PartnerInnen zunächst eine zivilrechtliche
Lösung suchen, ohne dass das Opfer den Täter einer strafrechtlichen
Verfolgung aussetzt.
Vier Jahre in Gewaltbeziehungen
Im Durchschnitt litten die Opfer der Studie zufolge rund
viereinhalb Jahre unter der körperlichen und seelischen Gewalt ihrer
Partner. Es sei aber auch über Nachstellungen und Gewalt gegen Sachen
berichtet worden. Trotzdem führte die Mehrheit der über 2.200
untersuchten Fälle nicht zu einem gerichtlichen Beschluss. Rund ein
Drittel der AntragstellerInnen ziehe den Antrag zurück. Bei einem weiteren
Drittel werde eine Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen. Nur
in 28 Prozent der Fälle treffe das Gericht eine Entscheidung.
Gründe für einvernehmliche Lösung
Die hohe Bereitschaft, eine einvernehmliche Lösung zu finden,
begründen die ForscherInnen mit der oft sehr engen Beziehung zwischen
Täter und Opfer. Aber auch Angst, materielle Abhängigkeit oder die
gemeinsamen Kinder würden dazu führen, keine gerichtliche
Entscheidung zu suchen. Insgesamt werde das neue Gewaltschutzgesetz
als hilfreich erachtet, meinten die ExpertInnen. Allerdings seien die
Opfer von Stalking bisher noch zu wenig geschützt. Ein eigenes
Stalking-Gesetz werde daher als sinnvoll angesehen. (APA/dpa)