Bamberg - Vor allem Frauen werden meist Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking (Nachstellungen). Dies geht aus einer veröffentlichten Studie des deutschen Staatsinstituts für Familienforschung (ifb) der Universität Bamberg über die Auswirkungen des seit 2002 geltenden deutschen Gewaltschutzgesetzes hervor. Dieses Gesetz sieht vor, dass die PartnerInnen zunächst eine zivilrechtliche Lösung suchen, ohne dass das Opfer den Täter einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzt.

Vier Jahre in Gewaltbeziehungen

Im Durchschnitt litten die Opfer der Studie zufolge rund viereinhalb Jahre unter der körperlichen und seelischen Gewalt ihrer Partner. Es sei aber auch über Nachstellungen und Gewalt gegen Sachen berichtet worden. Trotzdem führte die Mehrheit der über 2.200 untersuchten Fälle nicht zu einem gerichtlichen Beschluss. Rund ein Drittel der AntragstellerInnen ziehe den Antrag zurück. Bei einem weiteren Drittel werde eine Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen. Nur in 28 Prozent der Fälle treffe das Gericht eine Entscheidung.

Gründe für einvernehmliche Lösung

Die hohe Bereitschaft, eine einvernehmliche Lösung zu finden, begründen die ForscherInnen mit der oft sehr engen Beziehung zwischen Täter und Opfer. Aber auch Angst, materielle Abhängigkeit oder die gemeinsamen Kinder würden dazu führen, keine gerichtliche Entscheidung zu suchen. Insgesamt werde das neue Gewaltschutzgesetz als hilfreich erachtet, meinten die ExpertInnen. Allerdings seien die Opfer von Stalking bisher noch zu wenig geschützt. Ein eigenes Stalking-Gesetz werde daher als sinnvoll angesehen. (APA/dpa)