Wien - Die Regierung hat ihre Pläne für das neue Staatsbürgerschaftsrecht nun vorgelegt. Verschärfungen kamen letztlich doch weniger als ursprünglich diskutiert. Dies verwundert insofern nicht, als es schon jetzt zumindest im Vergleich der alten EU-15 kaum ein strengeres Staatsbürgerschaftsrecht gibt als hiezulande. Lediglich in Spanien, Portugal und Italien muss man ebenfalls zehn Jahre warten.

Die kürzeste Wartefrist beträgt fünf Jahre - und die ist zugleich in den 15 alten EU-Ländern (die Daten der zehn Neuen konnte das Innenministerium nicht zur Verfügung stellen) die gebräuchlichste. Belgien, Finnland, Griechenland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Luxemburg, die Niederlande und Schweden wenden diese Verleihungsfrist an. Sieben Jahre warten muss man in Dänemark, acht in Deutschland.

Unterschiedliche Ausnahmen

Allerdings gibt es in den einzelnen Staaten auch sehr unterschiedliche Ausnahmeregelungen. So ist etwa für Ehepartner von Inländern eine Wartefrist von etwa drei Jahren üblich. Erstreckt werden kann die Staatsbürgerschaft beim erfolgreichen Einbürgerungsantrag zumeist auf Kinder, in manchen Ländern auch auf Ehepartner. Sprachkenntnisse, wie sie in Österreich künftig verstärkt verlangt werden, sind in Frankreich, Spanien, Portugal, Deutschland und Schweden erforderlich.

"Ius sanguinis"

In der Regel wird die Staatsbürgerschaft nach dem Grundprinzip des "ius sanguinis" vergeben, das heißt, nach der Abstammung. Einzig in Irland gilt das "ius soli", das Bodenrecht, sprich die Geburt im Land. Eingeschränkt kommt es auch in Deutschland (bei im Inland geborenen Ausländerkindern) und Frankreich (Staatsbürgerschaftserwerb mit Volljährigkeit) zur Anwendung.

Im Folgenden die Grundregelungen in den alten 15 EU-Staaten:

Österreich (ius sanguinis): Verleihungsfrist 10 Jahre, Erstreckungen auf Ehegatten und Kinder (bei der Einbürgerung), Wartezeit für angeheiratete Ehepartner fünf Jahre in Österreich. Keine Geschichts-, aber Sprachkenntnisse erforderlich.

Deutschland (sanguinis): Verleihungsfrist 8 Jahre, Erstreckungen. Kein Geschichts-, aber Sprachkenntnisse erforderlich.

Frankreich (sanguinis): Verleihungsfrist 5 Jahre, Erstreckung auf Ehegatten und Kinder. Bei Neuehe sechs Monate Wartezeit. Keine Geschichts-, aber Sprachkenntnisse erforderlich.

Großbritannien (sanguinis): Verleihungsfrist 3 Jahre, Erstreckung nur auf Kinder, Einbürgerung nach drei Jahren Ehedauer. Keine Geschichts-, aber Sprachkenntnisse erforderlich.

Spanien (sanguinis): Verleihungsfrist 10 Jahre, keine Erstreckungen, bei Ehepartnern ein Jahr Wohnsitz, ein Jahr Ehe. Geschichts- und Sprachkenntnisse erforderlich.

Italien (sanguinis): Verleihungsfrist 10 Jahre, Erstreckung nur auf Kinder, bei Ehepartnern nach drei Jahren Ehedauer. Keine Geschichts- und Sprachkenntnisse vonnöten.

Niederlande (sanguinis): Verleihungsfrist 5 Jahre, Ehepartner warten drei Jahre. Erstreckung auf Kinder und Ehepartner. (Über Geschichts- oder Sprachkenntnisse keine Angaben.)

Griechenland (sanguinis): Verleihungsfrist 5 Jahre, Erstreckung nur auf Kinder. Ehedauer muss fünf Jahre betragen. Keine Geschichts-, aber Sprachkenntnisse erforderlich.

Schweden (sanguinis): Verleihungsfrist 5 Jahre, keine Erstreckungen, bei Ehepartnern zwei Jahre Dauer und drei Jahre Wohnsitz. Keine Geschichts- oder Sprachkenntnisse erforderlich.

Irland (soli): Verleihungsfrist 5 Jahre, Erstreckung nur auf Kinder. Bei Ehen Ermessensentscheidung. Keine Geschichts- oder Sprachkenntnisse erforderlich.

Belgien (sanguinis): Verleihungsfrist 5 Jahre, Erstreckung nur für Kinder. Für Ehepartner drei Jahre Wartezeit. Keine Geschichts- oder Sprachkenntnisse erforderlich.

Dänemark (sanguinis): Verleihungsfrist 7 Jahre. Bei Ehen mit Inländer vier Jahre Wartezeit. Erstreckung nur auf Kinder. Keine Geschichts-, aber Sprachkenntnisse erforderlich.

Portugal (sanguinis): Verleihungsfrist 10 Jahre, Erstreckung nach drei Jahren, bei Ehepartnern drei Jahre Wartezeit. Keine Geschichts-, aber Sprachkenntnisse erforderlich.

Finnland (sanguinis): Verleihungsfrist 5 Jahre, keine Erstreckungen. Bei Ehe mit Einheimischen drei jahre Wartezeit. Keine Geschichts- aber Sprachkenntnisse erforderlich.

Luxemburg (sanguinis): Verleihungsfrist 5 Jahre, keine Erstreckungen. Ehedauer drei Jahre. Keine Geschichts-, aber Sprachkenntnisse erforderlich. (APA)