Auch wenn sich Gastinger in der Öffentlichkeit für eine Gleichstellung Homosexueller einsetze, werfe diese Tatsache ein merkwürdiges Licht auf das Gerechtigkeitsverständnis der Justizministerin, so Jarolim. Es sei "traurig, dass ein eindeutig verfassungs- und menschenrechtswidriger Umstand noch eingehender Prüfung bedarf". Dennoch sei Jarolim "erfreut, dass die Rüge des Bundespräsidenten Wirkung zeigt".
Fischer hatte Mitte des Monats das Justizministerium brieflich aufgefordert, bei der Begnadigung von Homosexuellen großzügiger vorzugehen. Gastinger hatte heute angekündigt, alle im Strafregister dokumentierten Verurteilungen nach dem Paragrafen amtswegig zu überprüfen.
Justizministerium weist Vorwürfe zurück
Der Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger (B), Christoph Pöchinger, hat die Kritik von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim im Zusammenhang mit "auffällig wenig Gnadengesuchen" für Verurteilungen nach dem mittlerweile aufgehobenen "Homosexuellen-Paragrafen" zurückgewiesen. "Wir haben auch mit dem Bundespräsidenten gesprochen, dass wir seit 2004 kein einziges einschlägiges Gnadengesuch bekommen haben. Der Vorwurf von Jarolim geht völlig ins Leere", so Pöchinger.