Wien - Justizministerin Karin Gastinger (B) habe Bundespräsident Heinz Fischer "auffällig wenige Gnadengesuche" für Verurteilungen nach dem mittlerweile aufgehobenen "Homosexuellen-Paragrafen" (Par. 209 StGB) vorgelegt. Das stellte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Dienstag in einer Aussendung fest.

Auch wenn sich Gastinger in der Öffentlichkeit für eine Gleichstellung Homosexueller einsetze, werfe diese Tatsache ein merkwürdiges Licht auf das Gerechtigkeitsverständnis der Justizministerin, so Jarolim. Es sei "traurig, dass ein eindeutig verfassungs- und menschenrechtswidriger Umstand noch eingehender Prüfung bedarf". Dennoch sei Jarolim "erfreut, dass die Rüge des Bundespräsidenten Wirkung zeigt".

Fischer hatte Mitte des Monats das Justizministerium brieflich aufgefordert, bei der Begnadigung von Homosexuellen großzügiger vorzugehen. Gastinger hatte heute angekündigt, alle im Strafregister dokumentierten Verurteilungen nach dem Paragrafen amtswegig zu überprüfen.

Justizministerium weist Vorwürfe zurück

Der Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger (B), Christoph Pöchinger, hat die Kritik von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim im Zusammenhang mit "auffällig wenig Gnadengesuchen" für Verurteilungen nach dem mittlerweile aufgehobenen "Homosexuellen-Paragrafen" zurückgewiesen. "Wir haben auch mit dem Bundespräsidenten gesprochen, dass wir seit 2004 kein einziges einschlägiges Gnadengesuch bekommen haben. Der Vorwurf von Jarolim geht völlig ins Leere", so Pöchinger.

Außerdem sei in sechs Fällen den Betroffenen ein Gnadenakt angeboten worden. Dieser sei aber in allen sechs Fällen abgelehnt worden. In drei weiteren Fällen habe man - zumal andere schwerwiegende Verurteilungen eine Rolle gespielt hätten - keine Gnade gewähren können, betonte Pöchinger. (APA)