Nicht nur das BZÖ, auch die ÖVP überlegt offenbar, wie sie Macht und Einfluss für die Zeit nach der nächsten Nationalratswahl absichern kann.

Zuletzt wurde ein parteipolitisches Personalplanspiel um den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ruchbar: Demnach soll VfGH-Präsident Karl Korinek (65) noch vor den Wahlen freiwillig Platz für einen jüngeren Nachfolger machen. Dadurch könnte die ÖVP eine ihr nahe stehende Persönlichkeit ins Amt heben.

Seit die Regierung nicht mehr über eine Verfassungsmehrheit im Parlament verfügt, kann das Höchstgericht Gesetze kippen und die Opposition das Instrument der Verfassungsbeschwerde als politisches Kampfmittel nutzen. Die zehn Männer und vier Frauen in den schwarzen Talaren mit violetten Kragen sind also noch wichtiger geworden. Seit 2000 konnte die Regierung vier Richter neu bestellen. Neben Korinek zogen ein: Brigitte Bierlein (56), Christoph Grabenwarter (39), und Herbert Haller (65). Letzterer gilt als FPÖ-nahe und Zugeständnis an den Koalitionspartner.

Normalerweise scheiden VfGH-Richter mit Erreichen des 70. Lebensjahres aus. Die nächste Besetzung stünde also erst in fünf Jahren an – außer, einer der Richter zieht sich vorzeitig zurück.

Grabenwarter könnte nachfolgen

Zuletzt passierte das im März 2005, als sich Wolfgang Burtscher nach zwei Monaten im Amt verabschiedete. Grabenwarter, der ihm nachfolgte, war zuvor öffentlich aufgefallen, als er im Rahmen des Österreich-Konvents für die ÖVP einen Entwurf für eine Verfassungspräambel sowie für einen Grundrechtskatalog ausarbeitete. Wenig überraschend fällt sein Name auch, wenn es um eine mögliche Neubesetzung des VfGH-Präsidentenamtes geht.

Im Verfassungsgerichtshof werden solche Überlegungen als "völlig absurd" (VfGH-Sprecher Christian Neuwirth) zurückgewiesen. (DER STANDARD, Printausgabe 1./2.10.2005)