Kein Recht auf Grundbesitz
Frauen werden weiterhin von Grundbesitz oder Pacht ausgeschlossen, können weiterhin nach dem Tod ihres Mannes von dem Land gejagt werden, das sie zu Lebzeiten des Ehemannes meist alleine bestellt haben. Das Sorgerecht für Kinder geht nach dem Tod des Vaters nicht automatisch auf die Mutter über. Auch Gewalt in der Familie gehört zum Alltag ugandischer Frauen, reine "Privatsache", in die sich üblicherweise niemand einmischt, oft nicht einmal die Polizei.
AnwältInnen für Arme
Seit etwa fünf Jahren können sich Betroffene an "Legal Aid Clinics" wenden, die Mittellosen kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung stellen. Die Fälle, die den AnwältInnen dieser Clinics vorgetragen werden, drehen sich um häusliche Gewalt, Erbstreitigkeiten, Fürsorgestreits und Eigentumsfragen: Auch Frauen und Männern in Untersuchungshaft können die Clinics bei der Beschleunigung ihrer Verfahren beistehen, eine zeitliche Begrenzung der U-Haft existiert nicht.
Vier dieser - vom Projektträger Uganda Law Society geführten - Clinics gibt es in Uganda bisher, der Andrang ist hoch. "In manchen hiesigen Gesellschaften ist es immer noch ungewöhnlich, wenn Frauen sich rechtlich beraten lassen," berichtet Walter Ehmeir, Programmreferent der OEZA, über Hemmschwellen, die überwunden werden müssen. "Aber Gesellschaften entwickeln sich und ob die angebotene Hilfe in Anspruch genommen wird, hängt auch stark von der Aufklärungsarbeit ab."
"Paralegals" vor Ort
In der "Legal Aid Clinic" im Distrikt Kabale übernehmen "Paralegals", RechtshelferInnen, den Infopart, Anwältin Judith Nsingi kümmert sich um die Vertretungen. Oft können Zwistigkeiten außergerichtlich gelöst werden. "Vor allem bei Fragen, in denen es um das gesellschaftliche Ansehen geht, wie zum Beispiel beim Streit um Unterhaltszahlungen, ist es für den beteiligten Vater sehr wichtig, sein Gesicht zu wahren und einen Prozess zu vermeiden," interpretiert Ehmeir die vielen außergerichtlichen Lösungen.
Gewalt in der Familie