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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) verklagt die Generali Versicherung wegen irreführender Werbung. Grund dafür ist die Generali-Werbekampagne "Die unglaublichste Altersvorsorge seit 101 Jahren" mit dem 101-jährigen Johannes Heesters und "0,5 Prozent mehr Garantiezins". Für den VKI, der im Auftrag des Sozialministeriums eine UWG-Unterlassungsklage eingebracht hat, eine irreführende Werbung.

Eine Klage des VKI bezüglich der aktuellen Generali-Werbekampagne liegt bis dato nicht vor, so die Generali. Die Werbung gebe bloß die FMA-Verordnung bezüglich der Absenkung des Garantiezinses per Jahresbeginn 2006 werblich gestaltet an die Konsumenten weiter.

Werbe-Angebot gilt nur noch bis Jahresende

Der VKI beklagt, dass die Versicherung die von der Finanzmarkt (FMA) verordnete Senkung der Garantieverzinsung für Lebensversicherungen per 1.1.2006 um 0,5 Prozentpunkte auf 2,25 Prozent werblich nutzt. Das "unglaubliche" Werbe-Angebot der Generali gelte aber nur bis zum Jahresende 2005, so der VKI. Die Aussagen "0,5 Prozent mehr Garantiezins" und "bis 15 Prozent mehr Rente" würden sich sich aber auf die ab 1.1.2006 geltenden Bestimmungen beziehen.

Im Ergebnis werbe die Generali daher mit "besseren Konditionen", gegenüber denen, die sie für die Zukunft - ab 1.1.2006 - erst in Aussicht stellt. Mit "Statt-Preisen" dürfe laut Rechtssprechung zum § 2 UWG aber nur geworben werden, wenn diese in der Vergangenheit über einen relevanten Zeitraum hinweg tatsächlich verlangt worden sind. Deutlich sei auch darauf hinzuweisen, mit welchen Preisen verglichen wird.

Irreführung

Während bei der klassischen "Statt-Preis"-Werbung der Unternehmer sittenwidrig handelt, indem er "Statt-Preise" anführt, die er tatsächlich nie verlangt hat, um ein besonders günstiges Angebot zu suggerieren, ergebe sich im konkreten Fall die Irreführung der Werbung aus der Bezugnahme auf künftige Konditionen. Auch dadurch werde der Eindruck eines besonders günstigen Angebotes erweckt.

Das Angebot der Generali unterscheidet sich laut VKI allerdings in diesem Punkt weder von ihren bisherigen Angeboten noch von denjenigen anderen Versicherer am österreichischen Markt. Nach Ansicht des VKI wird daher der falsche Eindruck erweckt, es werde hier - nur von der Generali - ein besonders günstiger Garantiezinssatz angeboten, der sich auch von ihren bisherigen Angeboten unterscheide. Ein kleiner Hinweis in der Fußnote der Internet-Site reicht nach Meinung des VKI nicht aus, den falschen Eindruck richtig zu stellen.

"Es liegt wohl im Interesse der Konsumenten, darauf hinzuweisen, dass der Garantiezins für Versicherungsverträge, die noch 2005 abgeschlossen werden, um 0,5 Prozent höher liegt als im kommenden Jahr", entgegnet die Generali. Sie gebe bloß die FMA-Verordnung werblich gestaltet an die Konsumenten weiter. "In der Information der Konsumenten über eine per Verordnung festgelegte Verschlechterung von Konditionen kann die Generali keine Gesetzeswidrigkeit erkennen, ebenso nicht im Hinweis auf andere Veränderungen, wie sie etwa durch die Anwendung neuer Sterbetafeln - Verringerung der laufenden Rentenleistungen durch höhere Lebenserwartung - eintreten werden", so die Versicherung mit. (APA)