Klagenfurt - Der Kärntner Landeshauptmann und BZÖ-Chef Jörg Haider hat sich am Samstag gegen geplante Entschärfungen im künftigen Staatsbürgerschaftsgesetz ausgesprochen. Man müsse verhindern, "dieses gute und notwendige Gesetz von Seiten der ÖVP in Teilbereichen wieder aufweichen zu lassen". Der Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger (B) meinte ebenfalls, dass noch verhandelt werde. Im Innenministerium zeigte man sich indes etwas überrascht.

Innenministerin Liese Prokop (V) hatte die Finalisierung des Gesetzes bereits am Freitag verkündet. Haider meinte nun: "Die Verhandlungen laufen noch. Die Verkündung von Entschärfungen durch die Innenministerin sind daher absolut verfrüht." Vorstellbar ist für ihn etwa, die Einbürgerungsfrist für Asylwerber auf sieben Jahre festzulegen und nicht auf sechs Jahre, wie von Ministerin Liese Prokop gefordert. Der Gastinger-Sprecher bestätigte diese Forderung als einen der "Hauptpunkte" der weiteren Gespräche. Das BZÖ habe noch "ein paar zusätzliche Ideen." Ob die Materie bereits am Dienstag im Ministerrat sein wird, wollte er nicht endgültig beurteilen. "Wir sind bemüht, es zu schaffen."

Prokop: Grundsätzliche Einigung mit Gastinger

Prokops Sprecher Johannes Rauch meinte hingegen, es bestehe grundsätzlich Einigung mit Gastinger, die Materie sei fix im Ministerrat. Der Vorschlag nach einer Einbürgerungsfrist von sieben Jahren für Asylwerber könne nicht umgesetzt werden, da er nicht der Verfassung und der Genfer Flüchtlingskonvention entspreche. Asylwerber dürften nämlich nicht anders behandelt werden als andere Fremde und so genannte "privilegierte Gruppen".

Im Großen und Ganzen ist aber auch Haider mit dem Gesetzesentwurf zufrieden. Großes Lob gab es von ihm für Gastinger. Diese habe "das strengste Staatsbürgerschaftsgesetz Europas verhandelt". Legaler Aufenthalt, eigenes Einkommen, keine Vorstrafen und Deutschkenntnisse seien nun Grundvoraussetzungen für den Erhalt der Staatsbürgerschaft. Auch gebe es jetzt den verlangten Deutschtest sowie den Landeskunde-Test. Erfreulich sei auch, dass an jemanden, der auf Grund einer vorsätzlichen Straftat zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, keine Staatsbürgerschaft mehr vergeben werde, ebenso an Personen mit Nahverhältnis zu terroristischen Organisationen.

Als großen Erfolg Gastingers wertet Haider auch, dass der Bezug von Sozialhilfe als finanzielle Voraussetzung für die Staatsbürgerschaft nicht mehr akzeptiert werde. Damit sei es mit der Praxis vorbei, dass Personen, die nur von der Sozialhilfe leben, die Staatsbürgerschaft bekämen. Zusätzlich müsste laut Haider aber auch noch eine rechtlich mögliche Lösung für Staatsbürgerschaftswerber gefunden werden, welche Notstandshilfe beziehen. (APA)