Der 3000 Wörter lange EULA-Vertrag enthält einige brisante Stellen.

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"Wenn Sie denken Sonys Rootkit sei schlimm, sollten sie vielleicht erst einmal die 3000 Wörter lange End-Users-Licence-Agreement (EULA) lesen". Mit diesen starken Worten beginnt ein Postings auf der Seite der Datenschützer der Electronic Frontier Foundation.

Nach der Debatte um das höchst umstrittene Kopierschutzverfahren, das Sony BMG bei eigenen Audio-CDs verwendet und wie berichtet selbst von Microsoft als "Sicherheitsrisiko" klassifiziert wird, kommt nun die so genannte "End-Users-Licence-Agreement" (EULA) ins Schussfeld der Kritik.

Details

In diesem über 3000 Wörter langen Lizenzvertrag sind nämlich einige wunderliche Details enthalten, die Highlights sind hier nachzulesen.

"Wenn Ihr Haus ausgeraubt wird, müssen Sie sofort die gesamte Musik löschen", ist auf den Seiten von Electronic Frontier Foundation zu lesen. Die Rechte an allen Kopien erlöschen nämlich, wenn man die Original-CD nicht mehr besitzt.

Weiters ist es auch nicht erlaubt, die Musik an einem Computer am Arbeitsplatz zu speichern. Dies darf laut EULA nur auf einem Computersystem, das man selbst besitzt, geschehen.

Backdoors

Zudem räumt sich Sony-BMG selbst das Recht ein, Hintertüren (Backdoors) in Virenschutz- oder Multimediaprogrammen zu installieren und zu verwenden, um die eigenen Rechte zu schützen.

Löschen

Sollten Sie vor haben das Land zu verlassen, sind Sie laut EULA ebenfalls verpflichtet, die Musik auf ihrem Laptop zu löschen. Laut EULA ist nämlich der Export in ein Land, in dem sich nicht der Wohnsitz befindet, verboten. Auch im Falle eines Konkurses muss die Musik gelöscht werden.

Zu guter Letzt haftet Sony BMG niemals für mehr als fünf Dollar.(red)