In Kraft treten sollte das Staatsbürgerschaftsrecht mit Jahresbeginn 2006, angesichts eines möglichen Einspruchs des Bundesrats dürften sich diese Planungen aber um rund zwei Monate verzögern.
Wesentliche Änderung: Gleichstellung bei vorzeitigen Einbürgerungen
Wesentlichste Änderung beim neuen Staatsbürgerschaftsrecht ist eine Gleichstellung bei den vorzeitigen Einbürgerungen. Bei "privilegierten Gruppen" wie EU- und EWR-Bürgern, Ehegatten und anerkannten Flüchtlingen gilt künftig einheitlich eine Wartezeit von sechs Jahren, bisher lag sie zwischen null und fünf Jahren. Auf Kinder kann die Staatsbürgerschaft weiter ohne Wartefrist erstreckt werden. Für alle anderen Gruppen heißt es unverändert zehn Jahre warten, bis ein Antrag auf einen Pass gestellt werden kann. Der Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft beginnt bei 15 Jahren (bei erfolgter Integration).
Umstritten waren bis zuletzt die Regelungen für Flüchtlinge. Ursprünglich war geplant, dass die Wartefrist erst bei positiv erledigtem Asylantrag zu laufen beginnt. Dies wurde vom Innenministerium aus verfassungsrechtlichen Gründen nach der Begutachtung geändert. Nunmehr beginnt die Frist mit der Eröffnung des Zulassungsverfahrens zu laufen. BZÖ-Chef Jörg Haider gefiel das nicht, er wollte eine Änderung dieses Passus. Da das Justizministerium aber keine verfassungskonforme Alternative finden konnte, wird man sich mit der neuen Formulierung wohl abfinden müssen, hieß es aus dem Büro von Ressortchefin Karin Gastinger (B).
Übrige Neuerungen in Koalition unbestritten