Wien - Der Beschluss des neuen Staatsbürgerschaftsrechts im Ministerrat am Dienstag ist fix. Das wurde der APA Montag Mittag aus dem Innenministerium bestätigt. Auch das Justizressort wird aller Voraussicht nach seine Zustimmung geben, obwohl der BZÖ-Wunsch nach restriktiveren Regelungen für erfolgreiche Asylwerber nicht erfüllt wird. Damit kann das Gesetz noch im Dezember vom Nationalrat beschlossen werden.

In Kraft treten sollte das Staatsbürgerschaftsrecht mit Jahresbeginn 2006, angesichts eines möglichen Einspruchs des Bundesrats dürften sich diese Planungen aber um rund zwei Monate verzögern.

Wesentliche Änderung: Gleichstellung bei vorzeitigen Einbürgerungen

Wesentlichste Änderung beim neuen Staatsbürgerschaftsrecht ist eine Gleichstellung bei den vorzeitigen Einbürgerungen. Bei "privilegierten Gruppen" wie EU- und EWR-Bürgern, Ehegatten und anerkannten Flüchtlingen gilt künftig einheitlich eine Wartezeit von sechs Jahren, bisher lag sie zwischen null und fünf Jahren. Auf Kinder kann die Staatsbürgerschaft weiter ohne Wartefrist erstreckt werden. Für alle anderen Gruppen heißt es unverändert zehn Jahre warten, bis ein Antrag auf einen Pass gestellt werden kann. Der Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft beginnt bei 15 Jahren (bei erfolgter Integration).

Umstritten waren bis zuletzt die Regelungen für Flüchtlinge. Ursprünglich war geplant, dass die Wartefrist erst bei positiv erledigtem Asylantrag zu laufen beginnt. Dies wurde vom Innenministerium aus verfassungsrechtlichen Gründen nach der Begutachtung geändert. Nunmehr beginnt die Frist mit der Eröffnung des Zulassungsverfahrens zu laufen. BZÖ-Chef Jörg Haider gefiel das nicht, er wollte eine Änderung dieses Passus. Da das Justizministerium aber keine verfassungskonforme Alternative finden konnte, wird man sich mit der neuen Formulierung wohl abfinden müssen, hieß es aus dem Büro von Ressortchefin Karin Gastinger (B).

Übrige Neuerungen in Koalition unbestritten

Weitere Neuerungen im Staatsbürgerschaftsrecht sind in der Koalition unbestritten. So werden künftig alle Freiheitsstrafen nach strafrechtlichen Vorsatztaten zur Passverweigerung führen, ebenso schwerwiegende Verwaltungsübertretungen wie Fahrerflucht. Weitere Voraussetzung für den Erwerb des österreichischen Passes ist der Nachweis der deutschen Sprache durch einen mündlichen Test auf 4. Klasse Hauptschul-Niveau (Ausnahme u.a. für Volksschulkinder, Behinderte, Absolventen der Integrationsvereinbarung) sowie das Absolvieren einer schriftlichen Prüfung in Sachen Landeskunde. Gesichert sein muss während der letzten drei Jahre vor der Einbürgerung der Lebensunterhalt (zumindest Notstandshilfe), zusätzlich muss der Aufenthalt im Land ein legaler gewesen sein. (APA)