Letzteres bringt Juan Carlos Emden vor, der in Chile wohnhafte Enkel des wohlhabenden deutsch-jüdischen Kunstsammlers aus den 1930er-Jahren, Max James Emden. Der Großvater hatte die Dresdner-Zwingergraben-Darstellung im Jahr 1938 in der Schweiz zusammen mit zwei weiteren Bellotto-Gemälden verkauft.
Dieses Geschäft sei unter dem Druck der politischen Verhältnisse gestanden, meint der Enkel. Er verlangt Restitution - doch die in ähnlich gelagerten Fällen durchaus kooperativen deutschen Behörden lehnen dies auch nach monatelangem Briefverkehr mit dem Anwalt der Familie, Markus Stötzel, strikt ab.
Max James Emden habe zum Zeitpunkt des Bildergeschäfts unter "keiner wirtschaftlichen Not" gelitten, der Verkauf sei also als sicheres Auslandsgeschäft zu werten, meint Harald König, zuständiger Mann im Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Barov) mit Sitz in Berlin. Anwalt Stötzel widerspricht: Der Kunstsammler, der sein Vermögen durch die Gründung von Warenhäusern gemacht hatte, habe der Enteignung seines Vermögens aus der Schweiz tatenlos zusehen müssen.
Außerdem: "Nur wenige Tage nach dem Verkauf gingen die Gemälde in den Besitz Adolf Hitlers über, der sie im geplanten Führermuseum in Linz ausstellen wollte." Von dort kamen sie nach der Befreiung in Sammellager der Alliierten, als sich in der Folge kein Erbe fand, gingen sie an den deutschen Staat.
Verärgert ist Stötzel auch über die Ablehnung des Barov, die "Beratende Kommission" einzuschalten: jenes Gremium, das in Deutschland Empfehlungen zu umstrittenen Kulturgut-Restitutionsfällen abgibt. Bei dem ähnlich gelagerten Fall des Kunstsammlers Julius Deutsch hatte das Gremium zu Jahresbeginn die Rückgabe von Kunstwerken empfohlen. Sie wurden inzwischen zurückgegeben.