Denn den Zivildienern müsse es nämlich auch nach etwaigen Abschlägen möglich sein, sich regelmäßig in Lebensmittelgeschäften oder Gasthäusern verpflegen zu können.
Weitere Verfahren abzuschließen
Zur Frage, für wen das Erkenntnis Gültigkeit hat, betonte der VfGH-Präsident: Der Gerichtshof habe zwei anhängige Beschwerden behandelt und die Bescheide aufgehoben. In diesen beiden Fällen müsse die Behörde neue Entscheidungen treffen - und dabei sei sie an die Rechtsansicht des VfGH gebunden. Außerdem habe das Innenministerium immer wieder betont, dass zahlreiche andere Verfahren von Zivildienern unterbrochen wurden, weil man die Entscheidung des Höchstgerichts abwarten wolle. "Diese gibt es jetzt. Also werden diese Verfahren auf Grundlage dieser Entscheidung abzuschließen sein", so Korinek.
Zahlungsverpflichtung treffe die Organisationen
Finanziert werde der gesamte Zivildienst in einem verbundenen System von Bund und den einzelnen Zivildienstorganisationen. Die Zahlungsverpflichtung selbst treffe die Organisationen.