Natürlich müsse jeder Staat mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft sorgsam umgehen. Aber da es um ein Recht gehe, das den einzelnen Einbürgerungswilligen betreffe, müsse man "im höchsten Maß auf den Einzelfall Rücksicht nehmen". "Dieser Mühe muss man sich, glaube ich, unterziehen. Darauf hat ein Flüchtling einen Anspruch", meint Benn-Ibler.
Einige Kritikpunkte
Schon im ersten Entwurf sei die Ausrichtung auf den Einzelfall nicht ausreichend berücksichtigt worden - was den Österreichische Rechtsanwaltskammertag zu scharfer Kritik in der Begutachtungs-Stellungnahme veranlasste. Aber auch am geänderten Entwurf hat Benn-Ibler noch einiges zu bemängeln. So z.B. dass künftig jegliche gerichtliche Haftstrafe (früher mehr als Monate Haft) die Verleihung der Staatsbürgerschaft verhindert. Es müsste in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Verurteilung tatsächlich ein Ausschließungsgrund ist.