Wien - Der Verein "Plattform für Zivildiener" geht nach dem heutigen VfGH-Erkenntnis zum Verpflegsgeld davon aus, dass ein sehr großer Personenkreis davon profitieren wird können. Tatsächlich aufgehoben wurden ja nur die Bescheide von zwei Zivildienern. Dazu kommt allerdings noch, dass einige tausend Zivildiener beim Innenministerium Berufung gegen ihre Bescheide eingelegt haben. Diese Verfahren wurden bis zur Entscheidung des VfGH unterbrochen und müssen nun neu aufgenommen werden.

Laut Florian Seidl von der Plattform gibt es aber auch für all jene Zivildiener, die nach dem 1.1. 2001 ihren Dienst geleistet haben und keine Berufung gegen ihren Bescheid eingelegt haben, noch eine Möglichkeit zu Geld zu kommen. Sie müssten demnach einen Antrag auf Feststellung der Angemessenheit ihrer Verpflegung stellen. Die Plattform bietet dazu auf ihrer Homepage zivildienst.at das entsprechende Formular an.

"Nicht zu deuteln"

In weiterer Folge müsste sich mit diesem Antrag dann in erster Instanz die Zivildienst-Serviceagentur bzw. in zweiter Instanz das Innenministerium beschäftigen. Festgestellt werden muss, ob der Zivildiener "angemessen" verpflegt wurde. Nach dem heutigen VfGH-Erkenntnis sei aber an dem Wert von 13,60 Euro, auf den das Höchstgericht verwiesen hat, "nicht zu deuteln", wie Seidl sagte.

Hat der Zivildiener nach diesem bürokratischen Hürdenlauf dann einen Bescheid in Händen, wonach er nicht angemessen verpflegt wurde, müsste seine seinerzeitige Zivildienst-Organisation ihm die Differenz auszahlen, bzw. er kann sich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde wenden, die für die Umsetzung des Bescheides sorgen müsste. (APA)