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Grafik: APA
Wien - Mit dem Allgemeinen Entschädigungsfonds sollen größere in der NS-Zeit erlittene Vermögensverluste abgegolten werden. Beschlossen wurde das Gesetz bereits im Frühjahr 2001. Auszahlungen aus dem mit 210 Millionen Dollar gefüllten Fonds gibt es allerdings noch keine, da diese an das Bestehen von Rechtssicherheit gebunden sind.

Da mit dieser Rechtssicherheit - also der Rückziehung der letzten Sammelklagen vor Gerichten in den USA - in nächster Zeit gerechnet wird, stand am Mittwoch eine Beschleunigung der Auszahlungen aus diesem Fonds auf der Tagesordnung des Nationalrates.

Zwei Verfahren

Dem Fonds liegen rund 19.300 Anträge vor. Für die Geschädigten beziehungsweise ihre Nachfahren sieht das Gesetz zwei Verfahren vor: das Billigkeitsverfahren, wenn die Verluste schwer nachweisbar oder ideellerer Natur waren (zum Beispiel: entzogene Berufsrechte, unter- oder abgebrochene Ausbildung), und das Forderungsverfahren, wenn es sich um Vermögensentzüge handelt, die gut nachgewiesen werden können.

Für beide Verfahren stehen jeweils 105 Mio. Dollar zur Verfügung, wobei rund 25 Millionen Dollar für Versicherungsentschädigungen vorgesehen sind. Werden nach dem Billigkeitsverfahren die Ansprüche mit bestimmten Faktoren bewertet und dann die Summe durch die Anzahl der Antragsberechtigten unter Berücksichtigung der zuvor zuerkannten Faktoren dividiert, erfolgt nach dem Forderungsverfahren eine tatsächliche Bewertung des erlittenen Schadens. Pro Geschädigtem ist die Auszahlung mit zwei Mio. Dollar begrenzt.

Einzahlung in Fonds erst nach Rechtssicherheit

Gespeist wird der Fonds von Geldern des Bundes, der Stadt Wien, der Banken, Versicherungen, Industrie, Wirtschaftskammer und der ÖIAG (aus dem Verkauf des Dorotheums), wobei die Einzahlung ebenfalls erst nach Erlangung der Rechtssicherheit vorgesehen ist. Die 210 Millionen Dollar werden nach dem Wert vom Frühjahr 2001 berechnet und entsprechen rund 235 Millionen Euro. (APA)