Warschau - Der neue polnische Justizminister Zbigniew Ziobro von der rechtskonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) zeigt schon kurz nach seiner Amtsübernahme, dass er sich aktiver als seine Vorgänger in die Arbeit der Gerichtsbarkeit einbringen will. Den Staatsanwälten gab er am Mittwoch die Anweisung, in Fällen der Misshandlung von Kleinkindern grundsätzlich auf Tötung oder versuchte Tötung zu plädieren. Bereits vergangene Woche verfügte er die Entlassung von fünf Beschuldigten, die einen im Dorf unbeliebten Mann mutmaßlich als Akt von Selbstjustiz getötet haben sollen, aus dem Untersuchungsgefängnis.

Zuletzt häuften sich in Polen Berichte über Gewalt gegen Kleinkinder. Im September starb die 15 Monate alte Klaudia in einem Krankenhaus im oberschlesischen Sosnowiec. Ihr Körper war mit Blutergüssen übersät und wies Spuren von Stiefeltritten auf. Die Mutter und ihr Lebensgefährte wurden daraufhin verhaftet. Die landesweite Staatsanwaltschaft untersuche derzeit neun ähnliche Fälle aus ganz Polen, so ein Sprecher. "Bei solchen bestialischen Verbrechen gegen kleine, wehrlose Kinder sollte ein Staatsanwalt grundsätzlich eine Anklage wegen Tötung ins Auge fassen", sagte Ziobro am Mittwoch.

Bis zu 25 Jahre Haft

Darüber hinaus kündigte der Minister ein Gesetzesprojekt an, wonach die Strafen für Kindesmisshandlungen deutlich verschärft werden sollen. Für Gewalt gegen Kinder - ohne Todesfolge - soll das Strafmaß zwischen fünf und 25 Jahren Haft betragen. "Die gerichtliche Strenge bei solchen Taten muss abschreckend wirken", erklärte Ziobro. Ob die Gewalt gegen Kleinkinder in Polen tatsächlich zunimmt, ist jedoch umstritten. Familienrichter halten es für wahrscheinlicher, dass Ärzte heute eher die Polizei informieren und den Schilderungen der Eltern über die Verletzungen ihrer Kinder weniger Glauben schenken.

Im Falle des mutmaßlichen Lynchmordes im nordostpolnischen Wlodow hob Justizminister Ziobro die Anordnung eines Gerichts auf und entließ die fünf Beschuldigten vorläufig in die Freiheit. Die fünf Bewohner des Dorfes gaben bereits zu, einen Nachbarn getötet zu haben, weil er die Ortsbewohner terrorisiert habe. Ziobro begründete seine Entscheidung damit, dass die Beschuldigten nicht vorbestraft und einzige Ernährer ihrer Familien seien. Die Anklage gegen die mutmaßlichen Lynchmörder soll nach Auskunft ihrer Anwälte nicht mehr wie ursprünglich auf Tötung, sondern auf Körperverletzung mit Todesfolge lauten. (APA)