Bild nicht mehr verfügbar.

Das Anti-Stalking-Gesetz (Symbolbild) wurde vom Justizministerium als Maßnahme gegen Benachteiligung von Frauen angeführt.
Foto: APA/Pfarrhofer
Wien - Die Bundesregierung hat den alle zwei Jahre erscheinenden "Bericht betreffend den Abbau von Benachteiligung von Frauen" 2003/2004 vorgelegt. In den einzelnen Ressorts seien 121 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Milliarden Euro umgesetzt worden, heißt es in einer der APA vorliegenden Presseinformation. Zu den Maßnahmen werden allerdings sämtliche Gesetzesänderungen, Förderungsprogramme und Durchführungen sowie Publikationen von Studien gezählt.

Tätigkeiten des Frauenministeriums

Insgesamt habe beispielsweise das Frauenministerium 38 Maßnahmen durchgeführt: Auf legistischer Ebene wird lediglich die Novelle des Gleichbehandlungsgesetz 2004 angeführt. Dabei handelte es sich um die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien (Antidiskriminierung, Antirassismus) gegen Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, Religion, Rasse, Weltanschauung oder Alter. Als Publikation wird die Neuauflage der Frauenratgeberin erwähnt.

Das Sozialministerium rechnet die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes und die Pensionsreform 2003 auf Grund der besseren Bewertung der Kindererziehungszeiten als "Abbau von Benachteiligung" an. Das Innenministerium hat den Exekutivdienst ohne Schichtdienst ermöglicht, das Justizressort führt das "Anti-Stalking-Gesetz" an, das sich derzeit in Begutachtung befindet.

Gründe für Lohngefälle

Im ebenfalls vorgelegten Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2004 wird dargelegt, dass sich der Anteil voll- und teilzeitbeschäftigter Frauen im Bundesdienst gegenüber dem Jahr 2003 um 39 Prozent erhöht habe, wobei der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen "sehr hoch" sei. Die Einkommensunterschiede selbst im öffentlichen Dienst seien vor allem auf die Position von Frauen, sowie auf Teilzeitbeschäftigung und auf die geringere Anzahl von geleisteten Überstunden zurückzuführen. (APA)