Wien - Die ÖVP übt zwar auch heftige Kritik an den jüngsten umstrittenen Aussagen von FPÖ-Volksanwalt Ewald Stadler, sie lehnt aber eine Anlassgesetzgebung ab, um ihn als Volksanwalt absetzen zu können. Dies machten am Freitag sowohl Klubobmann Wilhelm Molterer als auch ÖAAB-Generalsekretär Werner Amon deutlich. Amon forderte Stadler aber zu einem freiwilligen Rücktritt auf.

Für Amon bräuchte es keine Debatte um ein Amtsenthebungsverfahren, "würde Stadler auch in seinen eigenen Belangen so handeln, wie er es als Volksanwalt verpflichtet ist: verantwortungsvoll. Das hieße für Stadler nämlich, freiwillig den Hut zu nehmen". Man solle Stadler aber nicht den Gefallen tun, ihn durch Anlassgesetzgebung "für bestimmte Gruppen zum Märtyrer zu machen". Prinzipiell will die ÖVP über die Absetzbarkeit von Volksanwälten diskutieren - aber nur im Zuge einer großen Verfassungsreform in der kommenden Legislaturperiode.

"Perverse Partnerschaften"

Stadler hatte am Dienstag bei einer Veranstaltung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in Kärnten "homosexuelle und andere perverse Partnerschaften" kritisiert. Daraufhin forderten SPÖ und Grüne ein Gesetz, wonach Volksanwälte absetzbar sein sollen - etwa mit Zweidrittelmehrheit im Parlament.

Nach dem Nein der ÖVP dazu attackierten SPÖ und Grüne die ÖVP: Das Nein der ÖVP zur Absetzung von FPÖ-Volksanwalt Ewald Stadler sei auch eine "Vorleistung für die Fortsetzung der schwarz-blau-orangen Koalition" nach der nächsten Wahl, meinte SPÖ-Geschäftsführer Norbert Darabos.

Die grüne Vizeobfrau Eva Glawischnig warf der ÖVP vor, Stadler "schützen" zu wollen. Der Grund, dass die ÖVP jetzt nicht über die Absetzbarkeit von Volksanwälten diskutieren wolle, liege darin, dass sie ihren "potenziellen Koalitionspartner FPÖ nicht verärgern will". Im Österreich-Konvent habe es Konsens aller Parteien gegeben, dass eine Absetzbarkeit von Volksanwälten mit Zweidrittelmehrheit möglich sein solle. Vorschläge lägen seit Monaten am Tisch. (APA, DER STANDARD, Printausgabe 19./20.11.2005)