Klagenfurt – In Kärnten steht die orange-rote Koalition auf Messers Schneide. Konflikte mit der neuen SPÖ-Chefin Gaby Schaunig, die einen scharfen Abgrenzungskurs zu Jörg Haider pflegt, waren vorprogrammiert. Nach der Seebühne könnte jetzt die "Kärntner Lebenssicherung" zur Sprengmine für die Kärntner Koalition werden. Schaunig will die Gesetzesvorlage heute, Dienstag, in die Regierung einbringen. Die Orangen legen sich jedoch quer und wollen stattdessen eine "Mütterpension" notfalls auch mit der ÖVP beschließen.

Die Idee zur Lebenssicherung – eine Neuordnung und Bündelung sämtlicher Kärntner Sozialleistungen – hatte Schaunig schon im letzten Landtagswahlkampf geboren. Haiders Wahlzuckerl hieß damals "Mütterpension" für alle über sechzig, die über keine eigenständige Pension verfügen und mindestens zwei Kinder großgezogen haben.

Grundpfeiler

Als ein Grundpfeiler des umstrittenen Chianti-Koalitionsabkommens wurde dann die rechtlich verbindliche "Kärntner Lebenssicherung" ausverhandelt, in die die Mütterpension einfließen sollte. Start des koalitionären Musterprojekts mit Signalcharakter weit über Kärnten hinaus sollte Jänner 2006 sein. Doch vergangene Woche preschte Haider wieder mit seiner "Mütterpension" vor, die er unbedingt noch heuer – sozusagen als "Mütter-Weihnachtsgeld" einmalig in der Höhe von 150 Euro – auszahlen will. Gleichzeitig warfen die Orangen Schaunig Säumigkeit und Husch-Pfusch bei der Gesetzesvorlage zur Lebenssicherung vor.

Die Kärntner ÖVP – offenbar unter Druck der Bundes-ÖVP – signalisierte Haider Zustimmung, wenn dafür auch das von Orange und Rot abgeschaffte Schulstartgeld ausbezahlt wird.

Gaby Schaunig lehnt eine "Einmal-Mütterpension" vehement ab: "Es geht um einen Rechtsanspruch und nicht um Almosen. Für eine politische Show ist die SPÖ nicht zu haben." Ein Seitensprung des BZÖ mit der ÖVP wäre für Schaunig ein "offener Koalitionsbruch", bekräftigte sie am Montag. Danach ruderte Haider vorerst wieder zurück. Über die Lebenssicherung werde noch verhandelt und es gebe auch noch keinen Antrag auf "Mütterpension". (stein/DER STANDARD, Printausgabe, 22.11.2005)