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Foto: AP/RICK RYCROFT
In Österreich ist die "Pille danach", ein Präparat zur Verhinderung von Schwangerschaften, zwar nicht verboten, aber rezeptpflichtig. Eine solche Regelung stellt in Europa mittlerweile die Ausnahme dar, da vergleichbare Länder wie Frankreich, England, Norwegen, und die Schweiz die Rezeptpflicht bereits aufgehoben haben.

Die Vorzüge der "Pille Danach" liegen auf der Hand: Die Einnahme beinhaltet in seiner neuen Zusammensetzung kaum noch Nebenwirkungen, die Wirkung ist verlässlich, das bange Entgegenfiebern bis zur nächsten Periode entfällt.

Zugangsbarrieren

Der größte Nachteil besteht in ihrer mangelnden Verfügbarkeit. Denn wenn der "Notfall" in der Nacht oder am Wochenende, also außerhalb der Ordinationszeiten von gynäkologischen Praxen, eintritt, beginnt ein Wettlauf mit der Zeit bei der Beschaffung eines Rezeptes. Schließlich muss das Präparat innerhalb von 72 Stunden nach dem ungeschützten Sex eingenommen werden und ist umso wirksamer, je früher es angewendet wird.

Frauen, die den Zeitaufwand nicht scheuen, bleibt in der Regel nichts anderes übrig, als sich in Spitalsambulanzen um ein Rezept bemühen. Wobei es selbst dann nicht sicher ist, ob frau überhaupt eines erhält: dieStandard.at berichtete 2004 über einen Fall im Wiener AKH, wo einer jungen Frau aus "ethischen Bedenken" kein Rezept ausgestellt wurde.

Sexuelle Rechte der Frau

Solche Erfahrungen stellen erfreulicherweise die Ausnahme dar, doch auch der normale Beschaffungsweg ist hürdenreich genug. GegnerInnen der Rezeptfreiheit verteidigen genau dieses Prozedere, weil sie befürchten, dass ein einfacher Zugang die "Pille danach" zu einer gängigen Verhütungsmethode machen würde. In den USA wird der "Plan B", wie das Medikament dort auch genannt wird, von besonders konservativen AbtreibungsgegnerInnen überhaupt abgelehnt, weil in der Verhinderung einer Einnistung der befruchteten Eizelle bereits eine Abtreibung gesehen wird.

In Deutschland, wo trotz Empfehlung der entsprechenden Kommission noch keine politische Entscheidung über die Freigabe der "Pille danach" getroffen wurde, argumentierte die damalige rotgrüne Regierung mit der "Wahrung der sexuellen Rechte der Frauen". Auch jenen, denen die Senkung der Abtreibungsrate am Herzen liegt, müsste die positive Auswirkung eines barrierefreien Zugangs bewusst sein.

Ob Frauen in Zukunft die nächtlichen "Odysseen", wie es Johannes Huber von der Abteilung für Endokrinologie und Sterilitätsbehandlung im AKH ausdrückte, erspart werden, entscheidet sich am 1. Dezember. Dann tritt die österreichische Rezeptpflichtkommission zusammen, um über den Antrag der Pharmaerzeuger auf Rezeptfreiheit zu entscheiden. (freu)