Zur Erklärung: Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel des mit 210 Millionen Dollar ausgestatteten Fonds ist die Rechtssicherheit. Diese ist erst dann gegeben, wenn alle am 30. Juni 2001 anhängigen Klagen gegen die Republik und österreichische Unternehmen abgewiesen worden sind.
Letzte Klage abgewiesen
Von einem Obergericht wurde in New York am Mittwoch die Abweisung der letzten Klage gegen die Republik Österreich und die ÖIAG beschlossen. Offen sind noch Klagen gegen einige Unternehmen. Diese müssen nun von einem New Yorker Bezirksgericht abgewiesen werden. Die maximale Frist für die Behandlung beträgt 60 Tage. Ebenfalls festgelegt wurde eine Frist von 21 Tagen, innerhalb derer alle im Verfahren Beteiligten nochmals schriftliche Eingaben beim Bezirksgericht machen können.
Außenministerium will rasche Lösung
Dass es deshalb noch mindestens drei Wochen bis zur Rechtssicherheit dauern wird, wollte man im Außenministerium aber so auch nicht sagen. Die nächsten Tage würden zeigen, wie man weiter vorgehe. Man sei an einer "raschen" Abweisung interessiert.
Vorsicht
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) äußerte sich deshalb auch noch vorsichtig. In Salzburg sprach er von einem "sehr positiven ersten Schritt zur endgültigen Rechtssicherheit". Und: "Von uns besteht 100 Prozent guter Wille, das Thema so schnell wie möglich zu erledigen." Sobald endgültig Rechtssicherheit gegeben sei, werde die Republik vertragsgemäß ihren Anteil in den Entschädigungsfonds einzahlen. Danach könne ein Sofortbetrag an die NS-Opfer ausbezahlt werden. Einen konkreten Zeitplan konnte Schüssel nicht nennen.
Warnung