Am 1. Dezember steht das ORF-Gesetz auf der Tagesordnung des Verfassungsausschusses im Nationalrat. Mit der im Oktober eingebrachten Novelle soll es für den ORF Erleichterungen im Werbebereich geben. Der Spartensender TW1 soll zu einem Sportkanal werden, für den der ORF auch Gebührengelder aufwenden darf.

Unterbrecherwerbung bei Sportübertragungen wird erlaubt, Sponsoren müssen nur mehr einmal (anstatt bisher zwei Mal) genannt werden, sieht der Entwurf vor. Weiters wird die Veranstaltung eines Spartenprogramms "im Bereich Sport" Teil des Versorgungsauftrag des ORF und damit auch des öffentlich-rechtlichen Auftrags.

Der "Kurier" wusste indes kürzlich von "Wünschen" des ORF in Sachen Novelle an die Regierungsparteien zu berichten: Tourismus- und Wetter-Content solle weiter seinen Platz auf TW1 haben, schwebt dem ORF demnach vor. Der Ausschuss-Termin am 1. Dezember macht eine Beschlussfassung des Gesetzes noch heuer im Plenum des Nationalrats, das am 6. und 7. Dezember tagt, möglich. (APA)