Am 1. Dezember steht das ORF-Gesetz auf der
Tagesordnung des Verfassungsausschusses im Nationalrat. Mit der im
Oktober eingebrachten Novelle soll es für den ORF Erleichterungen im
Werbebereich geben. Der Spartensender TW1 soll zu einem Sportkanal
werden, für den der ORF auch Gebührengelder aufwenden darf.
Unterbrecherwerbung bei Sportübertragungen wird erlaubt, Sponsoren
müssen nur mehr einmal (anstatt bisher zwei Mal) genannt werden,
sieht der Entwurf vor. Weiters wird die Veranstaltung eines
Spartenprogramms "im Bereich Sport" Teil des Versorgungsauftrag des
ORF und damit auch des öffentlich-rechtlichen Auftrags.
Der "Kurier" wusste indes kürzlich von "Wünschen" des ORF in
Sachen Novelle an die Regierungsparteien zu berichten: Tourismus- und
Wetter-Content solle weiter seinen Platz auf TW1 haben, schwebt dem
ORF demnach vor. Der Ausschuss-Termin am 1. Dezember macht eine
Beschlussfassung des Gesetzes noch heuer im Plenum des Nationalrats,
das am 6. und 7. Dezember tagt, möglich. (APA)