Die Grünen untermauerten am Dienstag erneut ihre Forderung nach der rechtlichen Verankerung des Wiener Pflegeombudsmanns. "Jetzt ist die Gelegenheit gekommen", so Gesundheitssprecherin Sigrid Pilz mit Verweis auf die kommende Landtagssitzung am 15. Dezember. Das Büro von Gesundheitsstadträtin Renate Brauner (S) sah im Gespräch mit der APA hingegen keinen weiteren Handlungsbedarf.

Der 15. Dezember würde sich als Termin anbieten, da die Agenden des Pflegeombudsmann aus den Kompetenzen des Wiener Patientenanwalts herausgelöst werden müssten, so Pilz in ihrer Pressekonferenz. Und in dieser Landtagssitzung werde das Gesetz über die Patientenanwaltschaft aus anderen Gründen ohnehin geändert.

"Häupl steht nicht zu seinem Wort"

Die Position des derzeitigen Pflegeombudsmanns Werner Vogt bedürfe einer "Rechtsgrundlage, die über die Person hinausreicht", forderte die Gesundheitsexpertin. Bisher hänge alles sehr an der Autorität von Vogt selbst. Dessen Arbeit stehe und falle deshalb mit dem Willen der jeweils zuständigen Gesundheitspolitiker, bedauerte Pilz.

Das verbriefte Recht auf Einsicht in Patientendokumentationen habe Vogt derzeit etwa nur, wenn die entsprechenden Bewohner dies schriftlich gewähren. Bürgermeister Michael Häupl (S) habe die rechtliche Absicherung des Pflegeombudsmanns zugesagt, aber "Häupl steht nicht zu seinem Wort", attackierte Pilz das Stadtoberhaupt.

Verankerung zugesagt

Die Position des Pflegeombudsmannes wurde in Wien im Jahr 2003 nach Bekanntwerden von Pflegemissständen im Geriatriezentrum am Wienerwald (GZW) in Lainz geschaffen. In der damaligen gemeinderätlichen Untersuchungskommission hatte Bürgermeister Häupl im Mai 2004 eine gesetzliche Verankerung des Pflegeombudsmannes zugesagt, wenn es auf Bundesebene keine adäquate Pflegeanwaltschaft gäbe. Der SP-Politiker hatte damals sein Interesse betont, dass Vogt keine "Eintagsfliege" bleibe.

Im Büro Brauner verwies man darauf, dass Vogt als Mitglied Heimkommission bereits Einsicht in alle Unterlagen nehmen könne. Wolle man eine andere rechtliche Grundlage für den Pflegeombudsmann schaffen, müsste man die Kompetenzen des Patientenanwalts aushöhlen, was man nicht tun werde. (APA)