Begründung
Green war ursprünglich im Juni 2004 vom Bezirksgericht Kalmar wegen Hetze gegen eine Minderheit zu einem Monat Gefängnis verurteilt, Anfang Februar dieses Jahres in zweiter Instanz aber wieder freigesprochen worden. Der Oberste Gerichtshof in Stockholm folgte im Wesentlichen der Argumentation des Landesgerichts. In der Begründung hieß es, Green habe geltend gemacht, dass sich seine Aussage "nicht gegen die Homosexuellen als gesellschaftliche Gruppe, sondern gegen Verhaltensweisen gerichtet habe, die in der Bibel eindeutig als Sünde bezeichnet werden".
Gleichzeitig hielt der Oberste Gerichtshof fest, dass sich der Pastor bewusst darüber hinweg gesetzt hat, dass seine Predigt als kränkend aufgefasst werden würde. Obwohl Greens Aussagen "die Grenzen für eine sachliche und zuverlässige Diskussion über Homosexuelle" überschritten hätten, entspräche sein Verhalten nicht den Kriterien einer Hasspredigt im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
"Können uns nun freier fühlen"