Wien - Das Finanzministerium erteilt dem Entwurf zum "Anti-Stalking-Gesetz" vorerst keine Zustimmung. In seiner Begutachtungs-Stellungnahme vermisst das Ressort eine Aufklärung über die möglichen höheren Kosten im Sicherheits- und Justizbereich. Das Justizressort habe den Mehraufwand nicht beziffern können. Kritik kommt auch von der Staatsanwaltschaft Linz und von der Generalprokuratur am Obersten Gerichtshof. Das Gesetz tritt zudem nicht mit Anfang 2006 in Kraft, sondern voraussichtlich erst Mitte des nächsten Jahres.

Finanzministerium um "geordneten Budgetvollzug" besorgt

Da der mögliche Mehraufwand "auch nach nochmaliger Rücksprache mit dem Bundesministerium für Justiz als nicht bezifferbar bezeichnet wird, und überdies die Frage nach der Bedeckbarkeit innerhalb der den betroffenen Ressort zur Verfügung stehenden Budgetmittel unbeantwortet bleibt", könne das Ministerium dem Gesetzesvorhaben "aus haushaltsrechtlicher Sicht und unter Hinblick auf den geordneten Budgetvollzug keine Zustimmung erteilen", heißt es in der Begutachtungs-Stellungnahme des Finanzministeriums.

"Ermächtigungsdelikt"

Auch die Staatsanwaltschaft Linz hat Einwände gegen das Vorhaben von Justizministerin Karin Gastinger (B), konkret gegen den Plan, die gefährliche Drohung innerhalb der Familie nicht mehr als "Ermächtigungsdelikt" zu bewerten. Bisher kann die Justiz eine gefährliche Drohung im Familienkreis nur mit Zustimmung des Opfers verfolgen - diese Bestimmung (Par. 107 Abs. 4 StGB) soll nun entfallen. Die Staatsanwaltschaft Linz lehnt dies jedoch ab und befürchtet eine Mehrbelastung der Richter und Staatsanwälte. Außerdem wirke die Aufzählung der strafbaren Handlungen im Gesetzesentwurf "ziemlich unbestimmt" heißt es in der Stellungnahme aus Oberösterreich.

Zu hartes Strafausmaß

Die Generalprokuratur am Obersten Gerichtshof ist über die Streichung des Absatzes ebenfalls nicht begeistert. Außerdem passe das vorgesehene Strafausmaß für Stalking von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe nicht in das österreichische Strafrecht: "Stalking" würde nach dem vorliegenden Entwurf strenger geahndet werden als beispielsweise eine Beschimpfung oder vorsätzliche Körperverletzung.

Voraussichtlich tritt das Gesetz nun auch nicht mit Anfang 2006 - wie von Justizministerin Gastinger im Oktober angekündigt - in Kraft, sondern erst Mitte 2006. Christoph Pöchinger, Sprecher der Ministerin, verwahrte sich gegenüber der APA dagegen, von einer Verzögerung des Gesetzes zu sprechen. "Das ist das normale Prozedere, das ein Gesetz braucht". Angesprochen auf die bisher eingelangten Stellungnahmen, meinte Pöchinger, dass es sich nur noch um Formalitäten handeln würde, die nichts mehr am Gesetzesinhalt verändern würden.

Die Begutachtungsfrist läuft noch bis 12. Dezember, im Jänner soll der Gesetzesentwurf den Ministerrat passieren. Er stellt "Stalking" - also die penetrante Belästigung und Verfolgung einer Person - unter Strafe. Wer durch seine Aufdringlichkeit einen anderen Menschen "in dessen Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt" muss demnach mit bis zu einem Jahr Haft rechnen. Mit einer Verzögerung durch den rot-grün dominierten Bundesrat rechnet man im Justizministerium nicht. (APA)