Wien - Nach der Veröffentlichung der
Rechtsfriedens-Erklärung durch die Regierung im Bundesgesetzblatt
(BGBl. II Nr. 414/2005) beginnt heute, Mittwoch, die 30-Tage-Frist
für die Einzahlung in den Entschädigungsfonds. Der Bund, die Gemeinde
Wien, Banken, Versicherungen, Industrie, Wirtschaftskammer und die
ÖIAG müssen insgesamt 210 Mio. Dollar (176 Mio. Euro) bezahlen. Mit
der Rechtsfriedens-Erklärung wurde auch jene Änderung des
Entschädigungsfondsgesetzes im Bundesgesetzblatt kundgemacht, mit der
Vorauszahlungen für NS-Opfer ermöglicht werden.
In der "Kundmachung der Bundesregierung über das Eintreten des
Rechtsfriedens vor amerikanischen Gerichten im Sinn des
Entschädigungsfondsgesetzes" heißt es wörtlich: "Mit 7. Dezember 2005
sind alle in den Vereinigten Staaten am 30. Juni 2001 anhängigen
Klagen gegen Österreich oder gegen österreichische Unternehmen, die
sich aus oder im Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus
oder dem Zweiten Weltkrieg ergeben, abgewiesen."
Mit dieser Erklärung beginnt nicht nur die Frist für die
Einzahlungen in den Fonds. Damit gibt es auch grünes Licht für die
Vorauszahlungen, die an den Rechtsfrieden gebunden sind. Bereits
heute, Mittwoch, Nachmittag wird sich im Parlament das Antragskomitee
mit vorläufigen Leistungen für Antragsteller beschäftigen. Endgültig
entscheiden wird darüber dann am Donnerstag das Kuratorium des
Entschädigungsfonds unter Vorsitz von Nationalratspräsident Andreas
Khol.
Sowohl Khol als auch Bundeskanzler Wolfgang Schüssel haben
erklärt, dass noch heuer die ersten Zahlungen aus dem
NS-Entschädigungsfonds erfolgen werden. Ursprünglich war geplant,
erst nach Erledigung aller rund 19.000 Anträge mit der Auszahlung zu
beginnen. Da sich das Verfahren jetzt schon über Jahre hinzieht, die
meisten Betroffenen betagt sind und noch nicht alle Anträge geprüft
werden konnten, wurde die Möglichkeit geschaffen, Vorschüsse zu
gewähren. (APA)