Wien - Nach der Veröffentlichung der Rechtsfriedens-Erklärung durch die Regierung im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 414/2005) beginnt heute, Mittwoch, die 30-Tage-Frist für die Einzahlung in den Entschädigungsfonds. Der Bund, die Gemeinde Wien, Banken, Versicherungen, Industrie, Wirtschaftskammer und die ÖIAG müssen insgesamt 210 Mio. Dollar (176 Mio. Euro) bezahlen. Mit der Rechtsfriedens-Erklärung wurde auch jene Änderung des Entschädigungsfondsgesetzes im Bundesgesetzblatt kundgemacht, mit der Vorauszahlungen für NS-Opfer ermöglicht werden.

In der "Kundmachung der Bundesregierung über das Eintreten des Rechtsfriedens vor amerikanischen Gerichten im Sinn des Entschädigungsfondsgesetzes" heißt es wörtlich: "Mit 7. Dezember 2005 sind alle in den Vereinigten Staaten am 30. Juni 2001 anhängigen Klagen gegen Österreich oder gegen österreichische Unternehmen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus oder dem Zweiten Weltkrieg ergeben, abgewiesen."

Mit dieser Erklärung beginnt nicht nur die Frist für die Einzahlungen in den Fonds. Damit gibt es auch grünes Licht für die Vorauszahlungen, die an den Rechtsfrieden gebunden sind. Bereits heute, Mittwoch, Nachmittag wird sich im Parlament das Antragskomitee mit vorläufigen Leistungen für Antragsteller beschäftigen. Endgültig entscheiden wird darüber dann am Donnerstag das Kuratorium des Entschädigungsfonds unter Vorsitz von Nationalratspräsident Andreas Khol.

Sowohl Khol als auch Bundeskanzler Wolfgang Schüssel haben erklärt, dass noch heuer die ersten Zahlungen aus dem NS-Entschädigungsfonds erfolgen werden. Ursprünglich war geplant, erst nach Erledigung aller rund 19.000 Anträge mit der Auszahlung zu beginnen. Da sich das Verfahren jetzt schon über Jahre hinzieht, die meisten Betroffenen betagt sind und noch nicht alle Anträge geprüft werden konnten, wurde die Möglichkeit geschaffen, Vorschüsse zu gewähren. (APA)