Wien - Innenministerin Liese Prokop und die größten
Zivildienst-Träger haben sich am Mittwoch grundsätzlich auf die neue
Verpflegungs-Regelung für Zivildiener geeinigt. Statt derzeit rund
sechs Euro Verpflegungsgeld sollen Zivildiener künftig möglichst in
Kantinen und Gasthäusern verköstigt werden. Wo diese
"Naturalverpflegung" nicht möglich ist, soll als Ersatz ein höheres
Verpflegungsgeld ausgezahlt werden. Weiter gestritten wird allerdings
noch darüber, wer die Mehrkosten bezahlen soll.
Verordnung
Geregelt werden soll das neue Modell in einer Verordnung des
Innenministeriums. Der derzeitige Plan von Innenministerin Liese
Prokop sieht grundsätzlich vier Gruppen von Zivildienern vor:
Erstens Zivildiener mit "Vollversorgung" durch die Träger (also drei
Mahlzeiten pro Tag) - sie erhalten kein Verpflegungsgeld. Dies soll
künftig der Regelfall sein. Zweitens Zivildiener mit "Teilversorgung"
(beispielsweise Frühstück und Mittagessen) - sie erhalten einen
Teilbetrag des Verpflegungsgeldes.
Verpflegungsgeld
Drittens sollen Zivildiener ohne Naturalverpflegung ein
Verpflegungsgeld von bis zu 11,26 Euro erhalten. Abschläge sollen
dann möglich sein, wenn beispielsweise Kochgelegenheiten vorhanden
sind. Für die vierte Gruppe ist ein erhöhtes Verpflegungsgeld von bis
zu 13,6 Euro vorgesehen. Dies soll Zivildiener betreffen, die den
Dienstort verlassen müssen und soll nach Angaben des
Innenministeriums die absolute Ausnahme sein.
VfGH
Nötig ist die Neuregelung, weil der Verfassungsgerichtshof das
derzeit ausgezahlte tägliche Verpflegungsgeld von rund sechs Euro als
deutlich zu niedrig bezeichnet hat. Als Richtwerte für eine
"angemessene" Verpflegung der Zivildiener nannten die
Verfassungsrichter im November zwei Werte: 11,26 Euro (dieser Wert
entspricht den früher ausgegebenen Essensmarken) und 13,6 Euro (so
viel bekommen Grundwehrdiener, die nicht vom Bundesheer verpflegt
werden, weil sie den Garnisonsort verlassen müssen). (APA)