Wien - Innenministerin Liese Prokop und die größten Zivildienst-Träger haben sich am Mittwoch grundsätzlich auf die neue Verpflegungs-Regelung für Zivildiener geeinigt. Statt derzeit rund sechs Euro Verpflegungsgeld sollen Zivildiener künftig möglichst in Kantinen und Gasthäusern verköstigt werden. Wo diese "Naturalverpflegung" nicht möglich ist, soll als Ersatz ein höheres Verpflegungsgeld ausgezahlt werden. Weiter gestritten wird allerdings noch darüber, wer die Mehrkosten bezahlen soll.

Verordnung

Geregelt werden soll das neue Modell in einer Verordnung des Innenministeriums. Der derzeitige Plan von Innenministerin Liese Prokop sieht grundsätzlich vier Gruppen von Zivildienern vor: Erstens Zivildiener mit "Vollversorgung" durch die Träger (also drei Mahlzeiten pro Tag) - sie erhalten kein Verpflegungsgeld. Dies soll künftig der Regelfall sein. Zweitens Zivildiener mit "Teilversorgung" (beispielsweise Frühstück und Mittagessen) - sie erhalten einen Teilbetrag des Verpflegungsgeldes.

Verpflegungsgeld

Drittens sollen Zivildiener ohne Naturalverpflegung ein Verpflegungsgeld von bis zu 11,26 Euro erhalten. Abschläge sollen dann möglich sein, wenn beispielsweise Kochgelegenheiten vorhanden sind. Für die vierte Gruppe ist ein erhöhtes Verpflegungsgeld von bis zu 13,6 Euro vorgesehen. Dies soll Zivildiener betreffen, die den Dienstort verlassen müssen und soll nach Angaben des Innenministeriums die absolute Ausnahme sein.

VfGH

Nötig ist die Neuregelung, weil der Verfassungsgerichtshof das derzeit ausgezahlte tägliche Verpflegungsgeld von rund sechs Euro als deutlich zu niedrig bezeichnet hat. Als Richtwerte für eine "angemessene" Verpflegung der Zivildiener nannten die Verfassungsrichter im November zwei Werte: 11,26 Euro (dieser Wert entspricht den früher ausgegebenen Essensmarken) und 13,6 Euro (so viel bekommen Grundwehrdiener, die nicht vom Bundesheer verpflegt werden, weil sie den Garnisonsort verlassen müssen). (APA)