"Das geplante EU-Chemikalienrecht hätte nach den ursprünglichen Entwürfen einen enormen Aufwand für die Wirtschaft bedeutet", so Schwarzer. Nach der Einigung im Rat sei es aber zu wichtigen Verbesserungen gekommen.
Risiko berücksichtigt
Positiv sei zu beurteilen, dass der Rat sich dafür ausgesprochen hat, die Datenanforderungen für die Registrierung eines Stoffes nicht nur von der Menge, sondern vom Risiko eines Stoffes abhängig zu machen. "Das bedeutet insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe eine Kostenentlastung", meint Schwarzer.
Wichtig sei auch, dass bei der Vorlage von Daten sowie der Registrierung von Chemikalien in geringen Mengen der bürokratische Aufwand verringert werden soll. Für die Praxis sei es zudem von Bedeutung, dass eine klare Abgrenzung zwischen REACH und anderen bereits geregelten Rechtsmaterien (etwa dem Abfall- und Arzneimittelrecht) bestehe.