Dschidda/Kairo - Saudiarabische Schülerinnen dürfen das
Schulgelände auch im Falle eines Feuers oder eines anderen Notfalls
bisher nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vaters verlassen.
Die Zeitung "Arab News" berichtete am Sonntag, die Schulleiter
hätten nun landesweit die Eltern der Mädchen um eine schriftliche
Weisung gebeten, aus der hervorgeht, dass diese mit den Helfern des
Zivilschutzes oder des Roten Halbmondes die Schule verlassen dürfen.
Hintergrund der Debatte ist die Feuersbrunst in einer
Mädchenschule in der saudiarabischen Stadt Mekka im März 2002. Damals
waren 14 Mädchen ums Leben gekommen, weil die Tugendwächter, die vor
allen Schulen des islamischen Königreichs platziert sind, die
Schülerinnen am Verlassen des Geländes gehindert hatten. Die
Begründung: Sie trugen nicht die in Saudi-Arabien in der
Öffentlichkeit vorgeschriebenen schwarzen Gewänder und Kopftücher.
Nicht nur im Königreich hatte der Fall damals Entsetzen ausgelöst. (APA/dpa)