Dschidda/Kairo - Saudiarabische Schülerinnen dürfen das Schulgelände auch im Falle eines Feuers oder eines anderen Notfalls bisher nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vaters verlassen.

Die Zeitung "Arab News" berichtete am Sonntag, die Schulleiter hätten nun landesweit die Eltern der Mädchen um eine schriftliche Weisung gebeten, aus der hervorgeht, dass diese mit den Helfern des Zivilschutzes oder des Roten Halbmondes die Schule verlassen dürfen.

Hintergrund der Debatte ist die Feuersbrunst in einer Mädchenschule in der saudiarabischen Stadt Mekka im März 2002. Damals waren 14 Mädchen ums Leben gekommen, weil die Tugendwächter, die vor allen Schulen des islamischen Königreichs platziert sind, die Schülerinnen am Verlassen des Geländes gehindert hatten. Die Begründung: Sie trugen nicht die in Saudi-Arabien in der Öffentlichkeit vorgeschriebenen schwarzen Gewänder und Kopftücher. Nicht nur im Königreich hatte der Fall damals Entsetzen ausgelöst. (APA/dpa)