London/Toronto - Heuschreckenschwärme können nach
Erkenntnissen kanadischer Forscher den Atlantik überqueren. Erbgut-
Vergleiche verschiedener Wanderheuschrecken-Arten zeigten, dass die
Insekten wahrscheinlich vor langer Zeit von Afrika nach Amerika
geflogen sind und sich dann dort ausgebreitet haben. Das berichten
Wissenschafter der Universität Toronto in dem Fachjournal
"Proceedings of the Royal Society" (Biology Letters,
doi:10.1098/rspb.2005.3381). Auch 1988 seien Heuschreckenschwärme bei
einer Atlantik-Überquerung beobachtet worden.
Mit thermischen Winden in große Höhen
Die Wanderheuschrecke stammt nach Auffassung des Teams um Nathan
Lovejoy ursprünglich aus Nordafrika, wo Trockenheit und eine extrem
heterogene Umwelt die Bildung von Schwärmen begünstigen. Diese mache
die Atlantiküberquerung erst möglich: Mehr als 100 Millionen
Heuschrecken formierten sich durch thermische Aufwinde in einer
Flughöhe von etwa 2000 Metern, wo starke Querwinde sie dann mit hoher
Geschwindigkeit transportierten. Zuerst hätten die Insekten Zentral-
und Südamerika besiedelt, später dann die Galápagos-Inseln und
Nordamerika. Daraus seien später verschiedene andere
Wanderheuschrecken-Arten entstanden.
Damit sei die Vermutung widerlegt, dass die Wanderheuschrecke
ursprünglich aus Amerika über den Atlantik nach Afrika geflogen sei,
berichten die Wissenschafter. Die Insekten wurden schon in der Bibel
als gefürchtete Plage beschrieben, da ihre Schwärme ganze Landstriche
verwüsten können. Vor allem in Nordafrika haben die Menschen immer
wieder mit Heuschrecken-Invasionen zu kämpfen. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.