Innsbruck - Als die Tiroler Gendarmerie im November 2004 einen Schichtarbeiter im Zuge zu Erhebungen wegen Diebstahls und Vergehen nach dem Waffengesetz anrief, bekamen sie auf der Mobilbox einen NS-Treueeid zu hören. Am Donnerstag musste der bereits Vorbestrafte sich dafür im Innsbrucker Landesgericht verantworten.

Ein Jahr und zwei Monate

Mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage ist am Donnerstagnachmittag dann der Prozess zu Ende gegangen. Ein Jahr und zwei Monate Haftstrafe inklusive früheren Verurteilungen - so lautete das Strafmaß für den Kufsteiner, das Richter Andreas Fleckl verkündete. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen hatten den 20-Jährigen für schuldig befunden, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Als strafmildernd wurde dem Angeklagten sein "jugendliches Alter" angerechnet.

"So ein Blödsinn"

Als "erschwerend" bei der Festlegung des Strafmaßes nannte Richter Fleckl die vorherigen Verurteilungen des Angeklagten: Seine Strafregisterauskunft weist laut Anklageschrift bereits sechs Eintragungen auf, darunter eine achtmonatige Haftstrafe und eine einmonatige Zusatzstrafe wegen Diebstahles und Hehlerei. Insgesamt wurde er zu einem Jahr Haft verurteilt. Wegen dem NS-Treueeid auf seiner Mobilbox kamen zwei Monate dazu. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Vor dem Gerichtssaal murmelte er: "So ein Blödsinn."

Schwur um zwei Euro

Der Angeklagte aus Kufstein soll laut Staatsanwaltschaft in der Zeit zwischen Oktober 2004 und Jänner 2005 folgende Beeidigung auf seiner Mobilbox gespeichert haben: "Ich schwöre Adolf Hitler unerschütterliche Treue, ich schwöre ihn und den Führern, die er mir bestimmt, unbedingten Gehorsam! Adolf Hitler: Sieg Heil! Sieg Heil! Sieg Heil!" Den Spruch soll er sich um zwei Euro aus dem Internet heruntergeladen haben. Er habe sich nichts dabei gedacht und könne sich mit dem Gedankengut der Nationalsozialisten nicht anfreunden. Es sei versucht worden, das Telefon zu beschlagnahmen, fand es aber auch bei einer Hausdurchsuchung nicht, sagte Richter Fleckl.

Der Beschuldigte kam zu seiner Verhandlung fast eine Stunde zu spät und auch die Verteidigung sah ihn kurz vor dem Prozess zum ersten Mal: "Er hat dem Richter gesagt, es würde ihn einfach nicht interessieren. Er habe Besseres zu tun," erzählte seine Anwältin Theresa Adelsberger der APA.

"Hell Eternity"

Vor dem Geschworenengericht bekannte sich der Angeklagte, der mit Baseballkappe, weißgeschnürten Turnschuhen und einer Jacke mit der Aufschrift "Hell Eternity" erschien, zunächst teils schuldig. Warum gerade dieser Spruch, wollte der Richter wissen. Richtige Antwort erhielt er keine: Der schwer übergewichtige Kufsteiner rechtfertigte sich damit, dass es "ganz spontan" gewesen sei und er sich den Text nie vollständig angehört habe. Kurz vor den Schlussplädoyers lenkte er ein: "Na, ich war eh geständig".

"Das Geständnis hört da auf, wo er sagt, er hat den Spruch nicht angehört", zweifelte Staatsanwalt Wolfgang Pilz. Die Verteidigerin sprach in ihrem Schlussplädoyer von "Jux und Tollerei". Der 20-jährige Angeklagte sei zwar kein "unbeschriebenes Blatt", einschlägig sei er aber noch nie verurteilt worden. Ein anderes Licht auf die Sache werfe auch, dass die Mobilkom sich sehr lange Zeit gelassen habe, diesen Spruch zu löschen. Ein Vorgang, der zehn Minuten dauere. (APA)