"Ein Unterbleiben der Rückgabe der drei Bilder 'Adele Bloch-Bauer I', 'Adele Bloch-Bauer II' und 'Apfelbaum I' würde ein Abweichen von der bisherigen Praxis des Beirats beziehungsweise der den Beschlüssen des Beirats grundsätzlich folgenden ressortzuständigen Bundesministerin (Bildungsministerin Elisabeth Gehrer, Anm.) bedeuten", schreibt Graf laut "Profil". Bei Nichtrückgabe würde "eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vorliegen, an den die ressortzuständige Bundesministerin auch bei Anwendung des Kunstrückgabegesetzes gebunden ist".
"Eher nicht anwendbar"
Für das Bild "Häuser in Unterach am Attersee" sei das Kunstrückgabegesetz "eher nicht anwendbar", bei "Buchenwald/Birkenwald" sei die rechtliche Situation offen, hieß es in der Expertise.
Die vor den Nazis aus Österreich geflüchtete heute 89-jährige Altmann lebt in Los Angeles. Ihr Anwalt Randol Schoenberg hatte für Altmann im Jahr 2000 in den USA eine Klage gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem Altmann eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts aus Kostengründen nicht weiter verfolgte. Die US-Gerichte erklärten sich zuletzt für zuständig.