Wien - Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) inszeniert sich weiter als Kämpfer gegen die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln. Ausgestattet mit dem negativen Ergebnis seiner nicht repräsentativen Postkarten-Umfrage in betroffenen Kärntner Gemeinden ließ er auch bei einem Gespräch mit Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) und zwölf Bürgermeistern Freitag Abend keinen Kompromiss zu. Seitens des VP-Obmann gab es für Haider deutliche Kritik.

Dass der Bürgermeister-Gipfel im Bundeskanzleramt kein Hit werden würde, war spätestens seit dem Vormittag klar. Da hatte Haider das Ergebnis seiner Privatumfrage in neun Südkärntner Gemeinden präsentiert. Dort hatten sich mehr als 85 Prozent dagegen ausgesprochen, wie vom VfGH vorgesehen in allen Gemeinden mit einem slowenischsprachigen Bevölkerungsanteil von mindestens zehn Prozent zweisprachige Ortstafeln aufzustellen. Allerdings betrug die Beteiligung bloß 40 Prozent, womit nur 34 Prozent der betroffenen Gemeindebürger ihre Ablehnung dezidiert aussprachen. Haider hatte übrigens eine wesentlich höhere Rücklaufquote - mindestens 50 Prozent - erwartet.

"Auftrag"

Ungeachtet dessen interpretierte der Landeshauptmann das Ergebnis als Auftrag an sich, das Aufstellen weiterer zweisprachiger Ortstafeln zu verhindern. Das BZÖ werde gegebenenfalls im Ministerrat ein Veto gegen eine Verordnung des Bundes aussprechen. Und selbst sollte man nach der nächsten Wahl aus der Regierung fliegen, denkt Haider derzeit nicht daran, die Umsetzung des Höchstgerichts zuzulassen. Dann nämlich würde er eine Volksbefragung initiieren - und gegen deren Ergebnis werde wohl keine Regierung handeln, glaubt der Landeshauptmann. Als "Schlüssel" für eine Lösung sieht der Landeshauptmann eine geheime Minderheitenfeststellung, meint Haider doch, dass es weniger Kärntner mit slowenischer Umgangssprache gibt als gemeinhin angenommen.

Dieser Idee kann der Kanzler freilich wenig abgewinnen. Eine besondere Erhebung sei derzeit auf Grund der Rechtslage nicht möglich. Auch die Umfrage Haiders und der Gedanke an eine Kärntner Volksbefragung schmeckten Schüssel gar nicht: "Sie können über Minderheitenrechte keine Mehrheitsabstimmung durchführen." Und auch des Landeshauptmanns Interpretation der Postkarten-Umfrage war für den Kanzler "eher überraschend", so der VP-Obmann mit Blick auf die Beteiligung.

Karner-Papier

In der Sache blieb Schüssel bei seiner zuletzt eingeschlagenen Linie. Der Kanzler bestand auf der Umsetzung des so genannten Karner-Papiers zur Lösung der Ortstafel-Frage. Dieses sieht die Aufstellung von 158 zweisprachigen Ortsschildern in Unterkärnten vor und war im Vorjahr unter Federführung des Historikers Stefan Karner ausgearbeitet worden. Allerdings machte Schüssel klar, dass für ihn ein Konsens aller "wichtigen Akteure in der Landes- und Bundespolitik" Voraussetzung für den Erlass einer neuen Ortstafel-Regelung sei. Folgerichtig werden weitere Konferenzen unter anderem mit Minderheitenvertreten und Heimatverbänden abgehalten, möglichst bis Mitte des Jahres soll eine Lösung stehen.

In einem Punkt kennt Schüssel mit Haider schon jetzt keine Gnade. Unabhängig von einer Gesamtlösung der Ortstafel-Frage müssten die vom Verfassungsgerichtshof konkret geforderten zusätzlichen zweisprachigen Ortstafeln (derzeit betrifft das die Orte Bleiburg, Bleiburg-Ebersdorf sowie St. Kanzian, Anm.) aufgestellt werden. Genau dies hat auch der Völkermarkter Bezirkshauptmann August Muri in Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf vor. Haider meint dazu, eine solche Vorgangsweise sei rechtlich nicht möglich, weshalb ihn nun die Grünen wegen wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch anzeigen wollen.

Muri war heute übrigens in Wien zu Gast bei VfGH-Präsident Karl Korinek, über das Gespräch wurde aber Stillschweigen vereinbart. Dafür hatte der Verfassungsgerichtshof Grundsätzliches zu sagen - und das einmal mehr nicht im Sinne Haiders. Eine Volksbefragung zum Thema zweisprachige Ortstafeln hätte keine rechtliche Relevanz. Denn eine Volksbefragung darüber, ob Rechtspflichten erfüllt werden sollen, die sich aus Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes ergeben, wäre "augenscheinlich unzulässig", hieß es unzweideutig aus dem Büro von Präsident Korinek. (APA)