Wien - Im Mai vergangenen Jahres hat der Europarat eine Konvention gegen Menschenhandel zur Unterzeichnung aufgelegt, die bisher von 15 EU-Staaten unterzeichnet wurde (u.a. Österreich). In Kraft tritt das Völkerrechtsinstrument aber erst nach der 10. innerstaatlichen Ratifizierung. Nun haben das Netzwerk Frauenrechte von amnesty international Österreich und Lefö ihre Forderung erneuert, dass Österreich die Konvention ratifizieren soll.

Menschenhandel

Vom zunehmenden Menschenhandel in Europa sind vor allem Frauen und Kinder betroffen. 700.000 Frauen werden jährlich weltweit in Prostitution gehandelt. Die Opfer kommen aus Asien, Afrika, Südamerika und inzwischen verstärkt aus dem osteuropäischen Raum. Menschen werden nicht nur in die Prostitution gehandelt sondern vielmehr in alle Formen der Ausbeutung, die Aussicht auf Gewinn versprechen - organisiertes Betteln, erzwungene Eheschließungen, Zwangsarbeit, häusliche Versklavung oder auch der Organhandel.

Konvention

Die Europarats-Konvention will Menschenhandel auf nationaler wie internationaler Ebene bekämpfen - ob eine Verbindung zu organisierter Kriminalität besteht oder nicht. Was die Konvention von bisherigen Abkommen unterscheidet, ist, dass der Schutz der Opfer im Mittelpunkt steht: Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, deren Rechte sicherzustellen - und zwar ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion. (red)